Digitaler Stillstand droht: Laufzeit für ältere Konnektoren endet

Ende 2025 läuft für viele der ersten Konnektoren, die den Zugang zur Telematikinfrastruktur ermöglichen, die Laufzeit ab. Betroffen sind Geräte mit veralteter RSA-Verschlüsselung. Ohne Ersatz sind ab dem 1. Januar 2026 zentrale digitale Anwendungen nicht mehr nutzbar.

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass viele Praxen und Apotheken noch in diesem Jahr aktiv werden müssen. Die Laufzeit zahlreicher älterer Konnektoren endet nämlich zum 31. Dezember 2025, und damit ist spätestens ab dem 1. Januar 2026 mit massiven Einschränkungen bei der digitalen Praxis- und Apotheken-Anbindung zu rechnen. 

Was ist konkret betroffen?

Als kritisch gelten vor allem Geräte, die vor etwa zwei Jahren eine Laufzeitverlängerung von fünf auf sieben Jahre erhalten haben. Diese Konnektoren arbeiten ausschließlich mit dem älteren RSA-Verschlüsselungsverfahren, das künftig durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren abgelöst wird. Geräte ohne ECC-Fähigkeit werden nach Ablauf ihrer zugelassenen Laufzeit nicht mehr genutzt werden können. 

Für Praxen bedeutet das: Ab 2026 können gängige TI-Anwendungen wie das elektronische Rezept („eRezept“), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („eAU“) oder die Verbindung ins Sichere Netz der KVen nicht mehr wie gewohnt funktionieren. 

Was wird empfohlen?

Die KBV rät dazu, so bald wie möglich mit dem Praxis-IT-Dienstleister oder dem Hersteller des Praxisverwaltungssystems Kontakt aufzunehmen. Es gilt zu prüfen, ob der vorhandene Konnektor bereits ECC-fähig ist. Falls nicht, muss ein Austausch noch im Jahr 2025 veranlasst werden. Alternativ ist es möglich, auf ein TI-Gateway (statt eines traditionellen Konnektors) umzusteigen. Das sollte ebenfalls mit dem Dienstleister abgeklärt werden. 

Welche weiteren Komponenten sind betroffen?

Nicht nur Konnektoren stehen im Fokus. Auch andere TI-Komponenten wie der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0, die ausschließlich RSA-fähig sind, müssen ersetzt werden. Auch hier gilt: Ohne gültigen eHBA kann beispielsweise kein eRezept mehr ausgestellt werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesnetzagentur haben angeordnet, dass das Verfahren RSA2048 bis spätestens Anfang 2026 durch ECC256 abgelöst sein muss, weil ECC als sicherer und effizienter gilt. 

Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Handeln?

Wer das Equipment nicht rechtzeitig ersetzt, sieht sich ab dem neuen Jahr mit der Rückkehr zu alten, papiergebundenen Verfahren konfrontiert. Das bedeutet beispielsweise:

  • Papierrezept statt eRezept
  • Ersatzverfahren für eAU
  • Keine Nutzung der ePA
  • Papierarztbrief anstelle eArztbrief
  • Kein Zugang mehr zum Sicheren Netz der KVen

Solche Rückschritte können den Praxis- bzw. Apothekenalltag deutlich erschweren. Daher ist jetzt für viele Praxisinhaber und Apotheker Handeln angesagt, um ab 2026 digital handlungsfähig zu bleiben.

Autor:
Stand:
24.11.2025
Quelle:

Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR: Praxisnachricht, 30.10.2025 

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