
Wird aufgrund der wissenschaftlichen Bewertung im Rahmen eines PSUSA-Verfahrens die Änderung von Zulassungen erforderlich, stellen die aufgeführten Änderungen den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand dar. Dieser ist von den Zulassungsinhabern der Arzneimittel, die den betroffenen Wirkstoff enthalten, umzusetzen.