ePA: Datenschutzbedenken und Kritik an Sicherheit

Die elektronische Patientenakte soll medizinische Daten zentral speichern. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt mit höherer Patientensicherheit. Datenschutzexperten und Ärzte kritisieren unzureichende Sicherheitsmaßnahmen.

elektronische Patientenakte Daten

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) sorgt weiterhin für Debatten. Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von einem Nutzen spricht und verspricht, dass durch die ePA künftig zehntausende Leben pro Jahr gerettet werden könnten, schlagen Datenschutz- und Sicherheitsexperten Alarm. Das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte“ kritisiert, dass eine objektive Aufklärung über die Risiken der zentralen Speicherung sensibler Gesundheitsdaten bislang ausbleibe.

Zentrale Datenspeicherung als Sicherheitsrisiko

Laut Datenschützer Jan Kuhlmann sind die Krankheitsdaten der 72 Millionen gesetzlich Versicherten keineswegs sicher. Statt dezentral auf der Gesundheitskarte gespeichert zu werden, liegen sie auf Cloud-Servern von IBM und Bitmarck/Rise. Die Infrastruktur weise bekannte Sicherheitslücken auf, die teilweise seit Jahren nicht geschlossen worden seien.

Erst kürzlich wurde ein Datenleck bekannt, bei dem Antragsdaten für elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxis- bzw. Institutionsausweise (SMC-B) gestohlen wurden. Eine dezentrale Speicherung, wie sie von Datenschützern empfohlen wird, betrachten Experten wie Kuhlmann als deutlich sicherer.

Zweifel am Nutzen der ePA im Notfall

Auch in medizinischen Notfällen ist die ePA nur bedingt hilfreich, meint die Hamburger Allgemeinmedizinerin Dr. Silke Lüder. „Im Notfall wäre es deutlich besser, wenn die betreffenden Patienten im Portemonnaie einen kleinen EU Notfallausweis hätten.“ Dieser Ausweis umfasse neun Sprachen und sei auch im Ausland von Nutzen. „Den kann auch eine Notärztin in einer Minute auslesen, ohne umständlich eine Onlineverbindung herstellen zu müssen“, sagt Lüder.

Die zentrale ePA werde laut der Ärztin „eher ein unsortierter PDF-Haufen sein, den man zeitraubend durchsuchen muss“. Auch einen weiteren mutmaßlichen Vorteil der ePA sieht sie nicht. Der bundeseinheitliche Medikationsplan sei bereits etabliert, der Wechselwirkungen verhindern soll. „Zu glauben, dass durch die zentrale Speicherung künftig 50 000 Leben pro Jahr gerettet werden, ist absurd“, sagt Lüder.

Schweigepflicht könnte aufgeweicht werden

Auch Psychotherapeuten haben Bedenken. Dieter Adler, Psychotherapeut aus Bonn, warnt vor einer drohenden Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht. Sobald eine Versichertenkarte in einer Apotheke oder Online-Apotheke eingelesen werde, könnten über mehrere Tage hinweg sensible Informationen zugänglich sein.

Für Adler „ein absolutes Unding“. Er weist daraufhin, wie wichtig das Vertrauensverhältnis zwischen Behandler und Patient ist. „Die Menschen brauchen doch einen Vertrauensraum, in dem sie uns ihre sensibelsten Geheimnisse offenlegen. Den gibt es dann nicht mehr. Ein Logopäde muss nicht wissen, ob eine Patientin einen Schwangerschaftsabbruch hinter sich hat.“

Widerspruch gegen die ePA möglich

Das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte“ rät Bürgern, sich umfassend zu informieren und sich gegen die automatische Einrichtung einer ePA in der jetzigen Form zu entscheiden. Auf der Website des Bündnisses finden sich Anleitungen zur Widerspruchseinlegung sowie Widerspruchsgeneratoren für Kinder und betreute Personen.

Die Initiative kritisiert, dass aktuell zur ePA primär Werbeversprechen der Regierung und Krankenkassen verbreitet werden, während eine transparente und kritische Aufklärung über mögliche Datenschutzrisiken fehle. Jeder, der sich gegen die ePA in ihrer jetzigen Form entscheiden möchte, hat das Recht auf Widerspruch, betont das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte“.

Autor:
Stand:
09.02.2025
Quelle:

MEZIS e.V., Pressemeldung, 03.02.2025

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