Ab Mitte Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, sofern sie dieser nicht ausdrücklich widersprechen (Opt-out- oder Widerspruchsverfahren). Die ePA soll als zentrale Plattform für Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Befunde und Medikation dienen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder umfassend, verständlich und barrierefrei über Nutzen, Risiken und Nutzungsmöglichkeiten der ePA zu informieren.
Eine aktuelle Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) von 14 Versichertenanschreiben zeigt jedoch deutliche Defizite.
Vertrauen ist wichtig
Die ePA biete laut Thomas Moormann, Gesundheitsexperte im vzbv, ein großes Potenzial für eine bessere Versorgung. Sie verarbeitet jedoch hochsensible Gesundheitsdaten. „Deshalb müssen die Krankenkassen ihre Versicherten umfassend und neutral zur ePA aufklären. Das ist bislang nicht immer der Fall. Vertrauen ist aber wichtig für den Erfolg der elektronischen Patientenakte“, so Moormann.
Defizite bei Information über Risiken
Die Untersuchung der Versichertenanschreiben macht deutlich, dass diese vor allem die Vorteile der ePA hervorheben, wie etwa eine einfachere Notfallversorgung, mehr Behandlungssicherheit oder die erleichterte Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten. Kritische Aspekte, insbesondere Datenschutzrisiken, werden jedoch selten erwähnt. Auch die begrenzte Funktionalität zum Start wie die zunächst fehlende
Verfügbarkeit bestimmter Anwendungen etwa des eImpfpasses bleiben oft unerwähnt. Die Tatsache, dass die ePA zunächst leer ist und relevante Daten manuell eingepflegt werden müssen, wird nur in einem der untersuchten Schreiben thematisiert.
„Damit Patienten eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA treffen können, müssen sie auch die möglichen Risiken kennen. Und sie müssen wissen, welche Anwendungen ihnen ab Januar tatsächlich zur Verfügung stehen“, sagt Moormann. „Die Krankenkassen wecken hier zum Teil falsche Erwartungen.“
Widerspruch oft unnötig erschwert
Der vzbv bemängelt weiterhin, dass der Widerspruchsprozess für Versicherte teils unnötig kompliziert gestaltet ist. Manche Krankenkassen setzen auf Online-Widerspruchsformulare, die über einen QR-Code oder eine Internetseite mit persönlichem Zugangscode erreichbar sind. Andere Kassen akzeptieren ausschließlich postalische Einsendungen. Keines der untersuchten Schreiben informiert über die Möglichkeit eines telefonischen Widerspruchs – obwohl dieser gesetzlich zulässig wäre. Viele Schreiben lassen außerdem offen, dass der Widerspruch gegen die ePA jederzeit möglich ist und nicht an eine Frist gebunden ist.
Unzureichende Barrierefreiheit
Ein weiterer Kritikpunkt ist, wie das verpflichtende, 43-seitige Informationsdokument zur Verfügung gestellt wird. Die Krankenkassen verweisen darauf ausschließlich auf ihren Internetseiten, wo es aber teilweise schwierig auffindbar ist. Dadurch werden Versicherte ohne digitale Zugänge ausgeschlossen.
Der vzbv fordert die Krankenkassen auf, ihre Informationspolitik zu verbessern und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. „Die Krankenkassen dürfen den Versicherten nicht vorschreiben, wie der Widerspruch gegen die ePA zu erfolgen hat. Das setzt unangemessene Hürden und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben“, so Moormann.
Hintergrund zur Analyse
Die vzbv-Analyse basiert auf Versichertenanschreiben, die bis Ende Oktober 2024 durch Verbraucherrückmeldungen oder direkte Anfragen an Krankenkassen vorlagen. Insgesamt wurden Schreiben von 14 gesetzlichen Krankenkassen untersucht, was allerdings keine repräsentative Aussage über die Gesamtheit aller Krankenkassen erlaubt. Die untersuchten Schreiben stammten von den folgenden gesetzlichen Krankenkassen: AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Nordost, BARMER, BIG direkt gesund, BKK Diakonie, BKK mkk – meine Krankenkasse, DAK Gesundheit, HKK Krankenkasse, IKK Brandenburg und Berlin, IKK classic, KKH
Kaufmännische Krankenkasse, Knappschaft Krankenkasse, Techniker Krankenkasse (TK)








