Am 15.01.2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten verbindlich werden. Leistungserbringerorganisationen vermissen einen Mehrwert.
Ihre Kritik formulierten die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Basisversion unzureichend
In der Stellungnahme heißt es, dass eine sinnvolle ePA die medizinische Versorgung verbessern und einen deutlichen Mehrwert haben sollte. Diesen vermissen die Organisationen in der Basisversion, mit der das Projekt „ePA für alle“ gestartet werden soll.
Elementare Bestandteile wie eine Volltextsuche der Inhalte einer elektronischen Patientenakte oder ein zentraler Virenscanner fehlten. Diese Elemente wären jedoch nützlich im Versorgungsalltag. Der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess soll zwar für den Start der ePA nachspezifiziert werden, andere Kritikpunkte sind jedoch höchstens für Nachfolgeversionen der ePA geplant.
Zustimmung verweigert
Die Grundlagen für die technische Umsetzung wurden in der vergangenen Gesellschafterversammlung der gematik GmbH gelegt. Über die fachlichen Konzepte und technischen Spezifikationen sollten die Gesellschafter entscheiden. Keine der Leistungserbringerorganisation hat wegen den genannten Kritikpunkten der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt.
Geburtsfehler nicht wiederholen
Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer wies darauf hin, dass bereits die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden habe. Grund sei die unzureichende Praktikabilität gewesen.
„Die neue ePA, die 'ePA für alle', darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt", sagte Bodendieck.










