ePA-Testphase: Kassenärzte fordern mehr Zeit

Bereits im April soll die elektronische Patientenakte für alle kommen. In den Modellregionen kämpfen aktuell die Praxisteams jedoch noch mit technischen Problemen. Vier kassenärztliche Vereinigungen fordern mehr Zeit.

Arzt digitale Patientenakte

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Bayerns, Hamburg, Nordrhein und Westfalen-Lippe warnen vor einem überstürzten bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA). In einer gemeinsamen Stellungnahme appellieren sie an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), den Rollout-Zeitplan zu überdenken und die Testphase auszuweiten.

Probleme in Testphase

Nach fünf Wochen läuft die Pilotphase der ePA noch nicht vollumfänglich. Technische Probleme und fehlende Voraussetzungen verhindern eine verlässliche Erprobung in den Modellregionen Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens.

Trotz dieser Schwierigkeiten plant die gematik bereits Mitte März eine Prüfung für den bundesweiten Rollout, der dann ab April starten soll. Die KVen halten diese Frist für unrealistisch und sehen erhebliche Risiken für Praxen und Patienten.

Keine praxistaugliche Lösung in Sicht

Aktuell testen rund 300 Praxen in den Modellregionen die ePA. Doch vielerorts scheitert die Erprobung an fehlender technischer Infrastruktur oder Softwarefehlern. „Wir sehen durchaus Potenzial darin, dass eine datensichere und datenschutzkonforme elektronische Patientenakte mittel- bis langfristig einen Mehrwert in der Versorgung der Patienten leisten kann“, betont der Vorstand der KV Bayerns, Dr. Christian Pfeiffer.

Grundvoraussetzung sei allerdings eine ausgereifte, fehlerfreie und hochsichere Akte. Die Bedienung in den Softwaresystemen der Ärzte und Psychotherapeuten müsse einfach und praxistauglich ist. „Ein übereiltes Ausrollen der ePA führt zu Frust in den Praxen und aufgrund unerfüllter Erwartungen zu Verärgerung bei den Versicherten. Im schlimmsten Fall lehnen Praxen und Patienten die ePA dann einhellig ab“, sagt Pfeiffer.

Verlängerung der Testphase erforderlich

Ähnlich äußert sich Caroline Roos, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Hamburg: „Es ist Stand heute nicht davon auszugehen, dass bis Mitte März tatsächlich annähernd umfassende Testungen und Testszenarien durchgeführt und ermittelte Fehler, Schwächen und Sicherheitsdefizite abgestellt sein werden. Vor diesem Hintergrund und nach der Zusage des BMG und der gematik, dass die ePA erst nach positiver Testung und Behebung der Sicherheitsmängel bundesweit ausgerollt wird, ist nicht nachzuvollziehen, dass ein möglicher Rollout zum 1. April 2025 überhaupt in Erwägung gezogen wird.“ Sie fordert eine Verlängerung der Testphase und eine breitere Erprobung unter realen Bedingungen.

Praxen als Beta-Tester?

Ein weiteres Problem sehen die KVen in fehlenden Abnahmekriterien. „Wir vermissen einen Katalog von, mit der Vertragsärzteschaft konsentierten, Abnahmebedingungen, die die Systeme im Rahmen der Testungen erfüllen und nachweisen müssen“, sagt Dr. Frank Bergmann, Vorstand der KV Nordrhein. „Die letzten fünf Wochen waren ernüchternd und drehten sich leider ausschließlich um die rein technische Machbarkeit. Sie blieben praktisch ohne Testergebnisse für den eigentlichen Behandlungskontext in der Praxis, um den es ja eigentlich gehen sollte.“

Zum Start der Pilotphase waren in Westfalen-Lippe nur wenige der teilnehmenden Praxen in der Lage, die elektronische Patientenakte zu befüllen. Dr. Volker Schrage, stellvertretender Vorstand der KVWL, weist auf vielfältige Herausforderungen wie fehlende ePA-Module, fehlerhafte E-Medikationslisten oder Zugriffsprobleme hin. „Auch der erhöhte Beratungsbedarf im Arzt-Patienten-Verhältnis darf nicht unterschätzt werden“, sagt Schrage.

Mehr Zeit für eine funktionierende ePA

Die KVen fordern daher vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, den Rollout der ePA nicht an einem festen Datum festzumachen, sondern an nachweisbaren Qualitätsstandards. Die Technik soll „in der Praxis funktionieren, damit nicht wertvolle Patientenzeit in der Versorgung verloren geht.“

Autor:
Stand:
27.02.2025
Quelle:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVHH), Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo), Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL): Pressemeldung, 20.02.2025.

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