Einordnung und Hintergrund
Ab dem 1. Januar 2026 können Ärzte auch für Bundespolizisten elektronische Rezepte (eRezepte) ausstellen. Damit wird die digitale Arzneimittelverordnung auf eine weitere Versichertengruppe ausgeweitet. Die Regelungen für die Ausstellung entsprechen denen für gesetzlich Versicherte. Voraussetzung ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die seit dem Frühjahr 2025 an die meisten Angehörigen der Bundespolizei ausgegeben wurde. Für Versicherte, die noch eine alte Heilfürsorgekarte besitzen, ist die Erstellung eines eRezepts nicht möglich.
Technische Voraussetzungen und rechtlicher Rahmen
Die Heilfürsorge der Bundespolizei ist der erste sonstige Kostenträger, der das eRezept ermöglicht. Unter „sonstige Kostenträger“ werden Institutionen verstanden, die außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Personengruppen die Kosten medizinischer Leistungen übernehmen. Die Nutzung des eRezepts setzt eine funktionierende Telematikinfrastruktur (TI) voraus. Praxen benötigen ein aktuelles Praxisverwaltungssystem (PVS) mit eRezept-Funktion, einen zugelassenen Konnektor sowie Heilberufsausweise (eHBA) für die qualifizierte elektronische Signatur. Die KBV empfiehlt, vor dem Start eine Systemprüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Komponenten korrekt installiert und konfiguriert sind.
Organisatorische Umsetzung in der Praxis
Für die Praxisorganisation bedeutet die Einführung des eRezepts für Bundespolizisten, dass Abläufe angepasst und das Team geschult werden müssen. Ärzte sollten sicherstellen, dass die Erstellung, Signatur und Übermittlung des eRezepts routiniert erfolgen. Patienten der Bundespolizei sind über die neuen Prozesse zu informieren. Die KBV stellt Informationsmaterialien bereit, die in der Praxis ausgelegt oder digital versendet werden können. Zudem ist darauf zu achten, dass die Abrechnung der eRezept-Leistungen korrekt erfolgt und die Dokumentation den Vorgaben entspricht.
Schrittweise Einführung weiterer TI-Anwendungen
Die Einführung des eRezepts ist der erste Schritt zur vollständigen Integration der Bundespolizei in die Telematikinfrastruktur. Weitere Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und die elektronische Patientenakte (ePA) sind geplant. Da die Heilfürsorge derzeit noch keine eAU empfangen kann, sollten Ärzte den Bundespolizisten weiterhin einen Ausdruck mitgeben. Die ePA wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 verfügbar sein. Praxen sollten sich frühzeitig auf diese Erweiterungen vorbereiten, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.









