Erstattung pflanzlicher Arzneimittel: Was Ärzte und Apotheken zum Grünen Rezept wissen sollten

Die Verordnung pflanzlicher Arzneimittel über das Grüne Rezept gewinnt an Bedeutung. Dieser Beitrag zeigt, wann sie sinnvoll ist, welche Kassen erstatten und wie Patienten profitieren.

gruenes Rezept

Pflanzliche Arzneimittel im Fokus: Bedeutung des Grünen Rezepts

Pflanzliche Arzneimittel spielen in der Behandlung funktioneller und wiederkehrender Magen-Darm-Beschwerden weiterhin eine wichtige Rolle. Dazu gehören unter anderem Reizdarmsyndrom, funktionelle Dyspepsie, Blähungen, Völlegefühl, Übelkeit, Magen-Darm-Krämpfe und Magenschmerzen. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten solche Medikamente.

Wissensstand in der Bevölkerung

Eine repräsentative Befragung zeigt, dass das Grüne Rezept noch unzureichend bekannt ist. Ein Drittel der Befragten hatte bisher nicht davon gehört, während etwa 40 % sich mehr Informationen durch den behandelnden Arzt wünschen. Eine ärztliche Empfehlung auf dem Grünen Rezept schafft Orientierung, dokumentiert den Therapieansatz und kann eine mögliche Kostenerstattung erleichtern.

Kostenerstattung: Mehr als 60 Krankenkassen beteiligen sich

Aktuell erstatten über 60 gesetzliche Krankenkassen pflanzliche Arzneimittel als Satzungsleistung, sofern eine ärztliche Verordnung – beispielsweise über ein Grünes Rezept – vorliegt. Die Leistungen variieren je nach Kasse.

Auswahl erstattender Krankenkassen

AOK: AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Hessen, AOK Niedersachsen (teilweise), AOK Nordost, AOK Nordwest (teilweise), AOK Plus, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (teilweise), AOK Sachsen-Anhalt

BKK: BAHN-BKK, BKK Deutsche Bank, BKK EUREGIO, BKK Freudenberg, BKK Melitta Plus, BKK VBU, BKK Wirtschaft & Finanzen und viele weitere Betriebskrankenkassen (teilweise mit Einschränkungen).

Weitere Krankenkassen: DAK Gesundheit, hkk, HEIMAT Krankenkasse, IKK Classic, IKK gesund plus, KKH, Knappschaft, SBK, Techniker Krankenkasse, vivida BKK u. v. m. 

Ablauf der Erstattung für Patienten

Der Prozess ist unkompliziert und gilt sowohl für das gedruckte Grüne Rezept als auch für das E‑Rezept:

  1. Medikament in der Apotheke einlösen.
  2. Beleg, Bon und bei Bedarf das Rezept mitnehmen.
  3. Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen.
  4. Erstattung erfolgt gemäß Satzungsleistung.

Fazit

Pflanzliche Arzneimittel können beispielsweise bei funktionellen Magen-Darm-Beschwerden eine sinnvolle Therapieoption darstellen. Das Grüne Rezept stärkt die Therapiesicherheit, erleichtert die Orientierung in der Selbstmedikation und ermöglicht bei vielen gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Entlastung. Da die Vorteile in weiten Teilen der Bevölkerung noch unbekannt sind, lohnt sich eine kurze Information durch Arzt oder Apotheke – und erhöht die Chance auf eine sachgerechte, wirksame Behandlung.

Autor:
Stand:
16.03.2026
Quelle:

Bayer Vital GmbH “Umfrage zum Grünen Rezept: Es besteht noch Beratungsbedarf”, abgerufen am 10.03.2026

Hinweis: Diese Meldung wurde unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt, redaktionell geprüft und freigegeben. Für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität wurden die Originalquellen herangezogen.

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