Arzthonorare: KBV und GKV-Spitzenverband vertagen Gespräche

Die zweite Runde der Honorarverhandlungen zwischen KBV und GKV brachte keine Einigung zum Orientierungswert 2026. Lediglich die Veränderungsraten für Demografie und Morbidität wurden festgelegt. Die Gespräche über die Finanzierung der ambulanten Versorgung sollen im September fortgesetzt werden.

Arzthonorar

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben ihre zweite Verhandlungsrunde über die Finanzierung der vertragsärztlichen Leistungen für das Jahr 2026 ohne Ergebnis beendet. Strittig blieb insbesondere die Höhe des Orientierungswertes. Die Gespräche wurden auf September vertagt.

KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen sagte im Anschluss: „Das Angebot der Krankenkassen ist völlig unzureichend. Es spiegelt in keiner Weise die steigenden Kosten und die angespannte Lage der Praxen.“

Orientierungswert umstritten – Demografie- und Morbiditätsraten beschlossen

Einen Beschluss fassten die Verhandlungspartner lediglich zu den Veränderungsraten für Demografie und Morbidität. Diese Faktoren fließen in die Berechnung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ein und beeinflussen damit die Höhe der Finanzmittel, die den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die Versorgung zur Verfügung stehen.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Orientierungswert. Er wird jährlich zwischen KBV und GKV-Spitzenverband festgelegt und bildet die Grundlage für die Bewertung ärztlicher Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). In Kombination mit den regional vereinbarten Demografie- und Morbiditätsraten bestimmt er maßgeblich die Höhe der Gesamtvergütung, die den ambulanten Praxen zur Verfügung steht.

Finanzierungssystematik der ambulanten Versorgung im Überblick

Die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen erfolgt im Wesentlichen über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Sie wird jährlich zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen auf regionaler Ebene vereinbart. Grundlage dafür sind der bundesweit geltende Orientierungswert sowie die Veränderungsraten für Demografie und Morbidität.

Die ärztlichen Leistungen werden im Einheitlichen Bewertungsmaßstab mit Punkten bewertet. Diese Punkte werden mit dem Orientierungswert multipliziert, der den Geldwert eines Punktes festlegt. Auf diese Weise ergibt sich das Honorar, das eine Praxis für eine Leistung erhält. Wird die MGV überschritten, können Leistungen nur noch gekürzt oder mit abgestuften Preisen vergütet werden.

Über die MGV wird ein Großteil der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen finanziert. Nach Angaben der KBV entfallen rund 16 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung auf diesen Bereich. Zwischen 2020 und 2024 stiegen die Ausgaben für die ambulante Versorgung um 6,1 Milliarden Euro, während die Ausgaben für Krankenhäuser im selben Zeitraum um 20,2 Milliarden Euro zunahmen.

Ausblick auf die Verhandlungen im September

Die Verhandlungen über den Orientierungswert finden im Bewertungsausschuss statt, der paritätisch mit Vertretern der KBV und des GKV-Spitzenverbandes besetzt ist. Falls im Bewertungsausschuss keine Einigung erzielt wird, wird der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet, was in den Vorjahren bereits mehrfach notwendig war.

Mit der Vertagung bleibt die Frage nach der finanziellen Ausstattung der ambulanten Versorgung im Jahr 2026 vorerst offen. Erst im September wollen KBV und GKV ihre Gespräche wieder aufnehmen. Bis dahin ist unklar, in welcher Höhe die Honorare für Vertragsärzte und Psychotherapeuten angepasst werden.

Autor:
Stand:
08.09.2025
Quelle:

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): „Finanzierung der ambulanten Versorgung“, zuletzt abgerufen am 1. September 2025

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