Das Europäische Parlament hat im Rahmen seines Initiativberichts zur Europäischen Wasserresilienzstrategie einen Beschluss zur Kommunalabwasserrichtlinie
(KARL) verabschiedet. Darin fordert das Parlament die Europäische Kommission auf, die bislang vorgelegte Folgenabschätzung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die pharmazeutische Industrie zu überarbeiten. Konkret ruft das Parlament auf, die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) neu zu bewerten. Anlass für diesen Schritt sind neue Daten sowie differierende Einschätzungen zur Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Humanarzneimitteln im europäischen Raum.
Pharmaindustrie soll zahlen
KARL ist Teil des europäischen Green Deals und zielt darauf ab, den Eintrag von Mikroschadstoffen, darunter auch Arzneimittelrückstände, in die Umwelt deutlich zu verringern. Herzstück der geplanten Neuregelung ist die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung, nach der Hersteller von Humanarzneimitteln künftig für die Kosten bestimmter Reinigungsstufen in Kläranlagen aufkommen sollen. Die bislang vorgelegte Folgenabschätzung der Kommission stieß in der Branche jedoch auf massive Kritik, da sie potenzielle Auswirkungen auf Lieferketten, Arzneimittelpreise und die Versorgungssicherheit nicht ausreichend abbildet.
Arzneimittelhersteller begrüßen den Aufruf
Pharma Deutschland, der mitgliederstärkste Verband der Arzneimittelbranche in Deutschland, bewertet den Parlamentsbeschluss als wichtiges politisches Signal. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Europäische Parlament zum Entschluss gekommen ist, dass die Folgenabschätzung der Kommission an der Realität vorbei geht und neu aufgesetzt werden muss“, sagt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. „Die Europäische Kommission ist daher dringend aufgefordert, den Initiativantrag des Parlamentes anzunehmen und zeitnah die Überarbeitung der Folgenabschätzung und der erweiterten Herstellerverantwortung voranzubringen.“
Kosten der vierten Klärstufe unterschätzt
Die überarbeitete EU-Kommunalabwasserrichtlinie wurde am 5. November 2024 final beschlossen und verpflichtet erstmals Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika zur Kostenübernahme für die vierte Reinigungsstufe gemäß dem Verursacherprinzip. Industrieverbände wie Pharma Deutschland wiesen bereits damals darauf hin, dass die Kostenschätzungen des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) zur Einführung der vierten Reinigungsstufe unrealistisch seien.
Eine eigene Analyse auf Basis von 25 realen Klärwerksprojekten zeigt laut dem Verband, dass die VKU-Prognosen die tatsächlichen Bau- und Betriebskosten deutlich unterschreiten. Laut Pharma Deutschland stelle die verpflichtende Herstellerbeteiligung von mindestens 80 % eine massive Belastung dar, die Standort und Versorgungssicherheit gefährde.










