Ziel des ärztlichen Dispensierrechts sei die Patientenversorgung im Notfall zu verbessern. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hatte sich bereits Ende September für eine Erweiterung des Dispensierrechts ausgesprochen. Es wurde eine entsprechende Petition angekündigt, die an den Bundestag gereicht werden sollte, sowie eine Informationskampagne für Patienten.
Ländlichen Bereich effektiv versorgen
Insbesondere im ländlichen Bereich sei die nächste Notdienst-Apotheke oft weit entfernt, was vor allem für immobile Patienten ein Problem darstelle, heißt es in dem Beschluss des Ärztetages. Zudem könnten die örtlichen Apotheken im Notfall immer wieder unverzüglich benötigte Medikamente für die Behandlung akuter Erkrankungen nicht zeitgerecht liefern. „Es ist heute niemandem mehr zu vermitteln, dass insbesondere im Notfalldienst die Ärztinnen und Ärzte (…) ein Rezept ausstellen, dann den Patientinnen und Patienten aber zumuten, noch irgendwo in eine Apotheke zu fahren, um sich das Medikament zu besorgen.“, so KVBW-Vorstandschef Dr. Norbert Metke laut einer Pressemitteilung der Vereinigung.
Vorbereitung auf Naturkatastrophen
Das voraussichtlich wiederholte Auftreten von Naturereignissen wie der Flutkatastrophe führt der Beschluss als weiteren Grund für das erweiterte Dispensierrecht auf. Die Lage habe gezeigt, dass die medizinische Versorgung vor Ort nur durch Haus- und Fachärzte sichergestellt werden könne. Lieferketten seien lange Zeit blockiert und die Apotheken durch den Zusammenbruch der Infrastruktur für die Patienten nicht erreichbar gewesen.
Gesicherte Versorgung durch Apotheken
Etwa eine Woche nach der Flutkatastrophe hatten die Apothekerkammer und der -Verband in Nordrhein jedoch in einer gemeinsamen Pressemitteilung mitgeteilt, dass die Arzneimittelversorgung in den besonders stark betroffenen Krisengebieten im Rhein-Erft-Kreis und der Eifel erschwert, aber gesichert sei. Funktionstüchtige Apotheken würden die Patientenversorgung zusätzlich übernehmen, hieß es. Beispielsweise wurden sogenannte Gesundheitscontainer eingerichtet, in denen von der Flutkatastrophe betroffene Ärzte und Apotheker ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen können.
Rechtssicherheit für Mediziner
Die Ärzteschaft fordert das Dispensierrecht im Notfall oder Notdienst, um eine Rechtssicherheit für die behandelnden Mediziner zu schaffen und Patienten besser und schneller zu versorgen. Metke verwies im September außerdem auf die Grippeschutzimpfungen in Apotheken: „Wenn die Versorgung durch Aufhebung der Sektorengrenzen verbessert werden soll, kann dies keine Einbahnstraße sein.“