Hintergrund
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führt mit dem „Aktionsplan AMTS 2021-2024“ zum fünften Mal in Folge das Projekt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) fort. Zum ersten Mal wurde 2007 bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) eine interprofessionelle Koordinierungsgruppe bestehend aus Vertretern der Ärzte- und Apothekerschaft, der Krankenhäuser, Krankenkassen sowie aus der Pflege, Patientenvertretern und Mitgliedern des BMG eingerichtet.
Ziel des Projekts ist insbesondere die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Medikationsfehler, die etwa 6,5% der Vorstellungen in Notaufnahmen von Krankenhäusern ausmachen. Laut einer Studie des BMG, in der 34% der untersuchten Patienten bei Krankenhausaufnahme UAW aufwiesen, sind etwa 79% der Nebenwirkungen Folge von Medikationsfehlern und damit vermeidbar. Neben der Sicherheit der Patienten spielen auch die verursachten Ausgaben eine Rolle. Jährlich werden Behandlungskosten in Höhe von 800 Miollionen bis 1,2 Milliarden Euro durch Medikationsfehler verursacht.
Ziele des AMTS-Aktionsplans
Insgesamt sind 42 Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Aktionsplans aufgelistet. Neben der Sensibilisierung für Arzneimittelrisiken sieht der Plan die erhöhte Gesundheitskompetenz der Patienten, Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit sowie die Nutzung der Digitalisierung vor. Ziel ist es zudem Qualitätsziele und mögliche Indikatoren zur Messung von AMTS zu erarbeiten.
Sensibilisierung für Arzneimittelrisiken
Der Fokus des „Aktionsplan AMTS 2021-2024“ liegt insbesondere auf der Sensibilisierung aller am Arzneimitteltherapieprozess beteiligten Personen (Patienten, Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte, Hebammen) sowie der Öffentlichkeit für vermeidbare Risiken. Dabei richten sich die Themenfelder Hochrisikosituationen, Polymedikation und Übergänge in die Versorgung nach der Patientensicherheitsinitiative der WHO „Medication Without Harm“ von 2017.
Das Angebot für Patienten zur eigenständigen Information soll beispielsweise durch Gesprächsleitfäden und ein erhöhtes Angebot laienverständlicher, themenbezogene Materialien erweitert werden. Dabei soll nicht nur auf Risiken, sondern insbesondere auch auf den Nutzen der Arzneimittel aufmerksam gemacht werden. Eine Maßnahme hierfür soll unter anderem die Aktualisierung und Aufbereitung der Website embryotox.de der Charité Berlin sein.
Eine weitere Maßnahme ist die Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Listen für Hochrisikoarzneimittel in der ambulanten und stationären Versorgung sowie einer Leitlinie für AMTS, die im Idealfall in das Verzeichnis der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.) aufgenommen werden kann.
Förderung der interprofessionellen Zusammenarbeit
In einem Gutachten des Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) wurde erneut eine unzureichende interdisziplinäre Zusammenarbeit bemängelt. Mittels sogenannter Best-Practice-Modelle, die je nach Versorgungsbereich Verantwortlichkeiten und Aufgaben jeder Berufsgruppe festlegen, soll das interprofessionelle und sektorübergreifende Medikationsmanagement gefördert werden, beispielsweise im Rahmen des Entlassmanagements.
Weiterhin ist bis 2024 ein Modellprojekt zur Entwicklung eines interprofessionellen AMTS-Lernkonzepts für Studierende der Medizin und Pharmazie geplant.
Nutzen der Digitalisierung
Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Ziele des Aktionsplans spielt die Digitalisierung. Das BMG sieht darin eine zentrale Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Allerdings ist diese Entwicklung auch mit neuen Risiken verbunden. Für die Konzeption und Bewertung sogenannter E-Health-Anwendungen soll daher auch die Gewährleistung der AMTS ein zentrales Kriterium sein.
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA), die Versicherte seit 01. Januar 2021 von den Krankenkassen erhalten können, soll der Informationsaustausch zwischen den Angehörigen der Heilberufe beschleunigt und vereinfacht werden. Auch der elektronische Medikationsplan ist Teil dieses Konzepts, ebenso wie das ab Januar 2022 verpflichtende E-Rezept.
Ein weiteres Ziel der Digitalisierung ist es, die Meldung von Nebenwirkungen zu vereinfachen. Angedacht ist eine Modifizierung der App des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen.










