Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist ein stetes Thema im Gesundheitswesen. In Krankenhäusern betrifft die Verbesserung der AMTS vor allem die interprofessionelle Zusammenarbeit sowie die zunehmende Digitalisierung des Medikationsprozesses. Die Apothekerinnen Dr. Kerstin Boldt, Referentin für Arzneimittel & AMTS bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Berlin und Dr. Heike Hilgarth, Wissenschaftsreferentin der ADKA, Berlin berichteten auf dem 47. ADKA-Jahreskongress 2022 in einem Workshop über den aktuellen Stand der AMTS in den Krankenhäusern sowie Herausforderungen und Maßnahmen zur Umsetzung im Kontext der Digitalisierung.
Intersektoralen Zusammenarbeit & Digitalisierung
Sowohl die ADKA als auch die DKG haben in einem Kreislauf veranschaulicht, wie die AMTS mit elektronischen Hilfsmitteln in Form eines Closed-Loop-Managementsystems erhöht werden kann. Während der Fokus der ADKA naturgemäß auf den Apothekern liegt, nimmt die Darstellung der DKG die Mediziner und Pflegekräfte stärker in Betrachtung. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass die intersektorale Zusammenarbeit für das Gelingen verbesserten AMTS-Implementierung und erhöhter Qualität essenziell ist.
Veränderung der Prozesse nötig
In der klassischen Reihenfolge der Abläufe im Krankenhaus erfolgt, vereinfacht gesagt, zunächst die Anamnese und Erstellung einer und (elektronischen) Verordnung durch den Arzt. Anschließend wird der Patient durch die Pflegekräfte mit Arzneimitteln versorgt. Die Apotheke kommt zum Schluss hinzu und überprüft die Medikation.
Boldt erklärte, dass im Zuge der Digitalisierung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eine Validierung bzw. Freigabe der Verordnung durch die Apotheker erfolgen soll. Sie müsse folglich im Kreislauf in der Position nach vorne rücken und der Erstellung der Verordnung durch den Arzt nachgeschaltet werden. Dies zeige, dass die Implementierung von AMTS und elektronischer Hilfsmittel eine Veränderung der Prozesse im Krankenhaus erfordert, so die Apothekerin weiter.
Stand der Digitalisierung und AMTS-Implementierung
Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat im Jahr 2021 unter 221 Krankenhäusern eine Umfrage zum Stand der Digitalisierung sowie der AMTS durchgeführt. Die repräsentative Stichprobe zeigte beispielsweise im Hinblick auf die elektronische Verordnung Mängel auf. In 33% der Kliniken war noch kein WLAN auf allen Stationen verfügbar. Etwa 55% gaben an, dass die Verordnungen ausschließlich auf Papier erfolgten und auch eine elektronische Patientenakte war in 55% der Fälle noch nicht im Haus etabliert. Zudem gaben 75% der Kliniken an, noch keine elektronisch unterstützte AMTS-Prüfung zu nutzen.
Keine Schnittstellen zu Krankenhausapotheke
Eine Umfragen des Ausschusses für elektronischen Verordnung der ADKA zu Beginn des Jahres 2021 an 261 Krankenhausapotheken zeigte ebenfalls, dass die Digitalisierung nur langsam voranschreitet. Nur knapp die Hälfte (44%) der Teilnehmenden nutzten elektronische Verordnungssoftware. Im Rahmen einer weiteren Erhebung gaben 77% von 110 befragten Krankenhäusern an, keine Schnittstelle zur Versorgungssoftware der Apotheken zu besitzen.
Unit-Dose-Versorgung
Im Jahr 2020 lag der Anteil der Betten mit Unit-Dose-Versorgung laut einer Analyse des Ausschusses für Unit-Dose der ADKA bei etwa 4,4% (n=22.000). Hilgarth erklärte, dass hier eine Zunahme durch den Födertatbestand 5 (Digitales Medikationsmanagement) des KHZG zu erwarten sei.
Vorteile elektronischer Verordnungssysteme
Es gebe ausreichend Nachweise und Literatur, die eine Reduktion der Medikationsfehler durch die Verwendung elektronischer Verordnungssysteme mit klinischen Entscheidungshilfen (CPOE-/CDS-Systemen) zeigten, berichtete Hilgarth außerdem. Diese tragen indirekt zu einer Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei. Zudem stellte die Apothekerin Analysen vor, die von einer weiteren Fehlerreduktion berichten, wenn zusätzlich zu den CPOE-Systemen eine patientenorientierte Logistik, beispielsweise durch eine Unit-Dose-Versorgung, etabliert ist.
Stärkung pharmazeutischer Arbeit durch Ärzte
In einer aktuellen Umfrage auf Intensivstationen wurden Ärzte zur Einschätzung der pharmazeutischen Betreuung in ihren Häusern befragt. Als essenziell wurden insbesondere die Bereitstellung von Arzneimittelinformationen, Teilnahme an Visiten, Medikationsanalyse und Überwachung der Medikation sowie Therapeutisches-Drug-Monitoring mit Beratung angesehen. Das zeige, dass „diejenigen Ärzte, die bereits eine pharmazeutische Betreuung kennengelernt haben (…) diese interprofessionelle Zusammenarbeit sehr [schätzen]“, so Hilgarth.
Förderung von AMTS
Die ADKA hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis 2030 möglichst alle krankenhausversorgenden Apotheken elektronisch verordnen. Auch die DKG will die Digitalisierung in Krankenhäusern beschleunigen und sowohl die elektronische Verordnung als auch eine Förderung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) so früh wie möglich umsetzen. Gerade der BMP sei ein wichtiges Instrument für die sektorenübergreifende Versorgung und das Schnittstellenmanagement. Derzeit nutzen laut Boldt allerdings nur etwa 50% der Krankenhäuser einen Medikationsplan, den BMP sogar deutlich weniger.
Die DKG werde weiter versuchen, politisch Einfluss zu nehmen und immer wieder betonen, dass zur Förderung der Digitalisierung und damit auch der AMTS mehr Gelder nötig sind, so die Apothekerin.
Hemmnisse für elektronische Hilfsmittel
Am Ende des Workshops befragten die beiden Referentinnen die Teilnehmenden dazu, welche Gründe es für die geringe Implementierung elektronischer Systeme im Medikationsprozess aus ihrer Sicht gebe. Genannt wurden unter anderem fehlende Ausfallkonzepte für IT und Personal, knappe Personalressourcen der IT, Zeitmangel bei allen Berufsgruppen sowie fehlende Schnittstellen der im Krankenhaus genutzten Programme.









