Angesichts des demografischen Wandels – bis 2030 wird rund ein Drittel der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein – steigt der Bedarf an medizinischem Fachpersonal in Deutschland weiter. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht sieht vereinfachte und beschleunigte Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen vor. Konkret betrifft dies die Berufe Arzt, Zahnarzt, Apotheker und Hebamme.
Direkte Kenntnisprüfung künftig möglich
Künftig sollen Antragstellende aus Drittstaaten mit ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Ausbildung direkt eine Kenntnisprüfung ablegen können. Die aufwändige Gleichwertigkeitsprüfung bleibt optional. Zudem wird der Informationsaustausch zwischen den Bundesländern erleichtert, um doppelte Bearbeitungen in mehreren Bundesländern zu verhindern.
Außerdem sollen u.a. eine partielle Berufserlaubnis nach EU-Vorgaben, digitale Verfahren und Härtefallregelungen eingeführt werden. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen wirksam zu begegnen und gleichzeitig weiterhin die Patientensicherheit zu gewährleisten.
Maßnahmen zur Integration gefordert
Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) sieht in den Änderungen einen wichtigen Schritt, um den Fachkräftemangel abzufedern. Zugleich weist der Verband darauf hin, die Versorgungsqualität nicht zu vernachlässigen. Er fordert ergänzende Maßnahmen wie finanzielle Unterstützungsmodelle für ausländische Auszubildende, mehr Sprachkurse, den Ausbau digital gestützter Anerkennungsverfahren sowie eine Modernisierung des Pharmaziestudiums mit stärkerem Fokus auf patientenorientierte und interprofessionelle Inhalte.
Beitrag zur Gesundheitsversorgung
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die geplante Beschleunigung. Sie erkennt an, dass gerade Ärzte mit ausländischer Qualifikation schon heute einen wichtigen Beitrag zur vertragsärztlichen Versorgung leisten. Die KBV betont, dass Praxen und potenzielle Beschäftigte schnell eine zügige und verlässliche Orientierung über Anforderungen und Verfahren benötigen. Dafür müsse der Ordnungsrahmen bundesweit vergleichbare Bedingungen schaffen und klar formuliert sein.
Kritik übt die KBV an weiterhin unterschiedlichen Verfahrensdauern in den Kammerbezirken. Hier seien verbindliche bundesweit einheitliche Fristen erforderlich. Darüber hinaus sollten gesteuerte Zuwanderungsprogramme künftig den vertragsärztlichen Bereich stärker berücksichtigen.
Baustein gegen den Fachkräftemangel
Beide Organisationen sind sich einig, dass die beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wichtig ist im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Sie muss jedoch von strukturellen Reformen und einer nachhaltigen Integrationspolitik flankiert werden.










