Das rote Apotheken-A ist ein unverwechselbares Markenzeichen der öffentlichen Apotheken in Deutschland. Um seine Wiedererkennbarkeit und den Markenschutz langfristig zu sichern, hat der Deutsche Apothekerverband die Apotheken A-Fibel aktualisiert.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Apotheken A-Fibel umfassend überarbeitet und legt sie nun in der vierten Auflage (Stand April 2025) vor. Die Broschüre richtet sich an alle Mitgliedsapotheken sowie an Nichtmitgliedsapotheken und Dritte, die das Apotheken-A mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des DAV ebenfalls nutzen dürfen. Die Fibel fasst die Anforderungen und Vorgaben für die korrekte Nutzung des bekannten Apotheken-A zusammen.
Marke für Kompetenz
Das rote, gotische Apotheken-A ist eines der bekanntesten Symbole des deutschen Gesundheitswesens und steht für pharmazeutische Kompetenz, Qualität und Vertrauen. Um diese Markenidentität zu bewahren, legt die aktualisierte Fibel genaue Vorgaben für die Darstellung und Verwendung fest.
So muss das Apotheken-A stets in einem kräftigen Verkehrsrot (RAL 3020, Pantone 485, CMYK 0/100/100/0) auf weißem Grund erscheinen und den charakteristischen Arzneikelch mit Schlange enthalten. Verfügbare Dateiformate für das verbindliche Musterlogo (.eps/.jpg) können Mitgliedsapotheken über ihren Landesapothekerverband oder den DAV beziehen.
Zulässige und tolerierte Darstellungen
Die Fibel zeigt anschaulich Beispiele, wie das Apotheken-A zulässig eingesetzt werden darf. Es kann etwa mit räumlichem Abstand vor oder nach dem Namen der Apotheke stehen, mittig eingefügt oder in Verbindung mit anderen grafischen Elementen, sofern das A eigenständig bleibt. Auch die Nutzung auf Apps wird in der neuen Auflage berücksichtigt.
Bestimmte Abweichungen werden toleriert, etwa die Darstellung auf naturfarbenem Stoff oder Umweltpapier, auf Glasfassaden oder in spiegelverkehrter Anbringung im freien Raum. Diese Ausnahmen sind jedoch klar eingegrenzt und setzen eine ansonsten originalgetreue Wiedergabe voraus.
Unzulässige Nutzungen definiert
Besondere Aufmerksamkeit widmet die aktualisierte Fibel der Abgrenzung unzulässiger Verwendungen. Dazu gehören etwa die Verfremdung des Apotheken-A (z. B. andere Farben oder Effekte wie Mattglas). Auch die Verbindung oder Überlappung mit anderen Logos oder Schriftzügen ist nicht erlaubt, ebenso nicht die Integration des A in das Wort „Apotheke“. Unvollständige Darstellungen (fehlender Arzneikelch oder weiße Umrandung) sind ebenso wenig möglich wie die Kombination mit Symbolen wie dem grünen Kreuz.
Ziel ist es, eine einheitliche, wiedererkennbare Präsentation des Apotheken-A sicherzustellen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.









