Hintergrund
Die erste „Lange Nacht des Impfens“ fand 2021 statt, damals noch in Impfzentren. In diesem Jahr hat der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) die Impfnacht für seine Mitgliedsapotheken ausgerufen. Am Abend des 6. Oktober können sich Menschen in den teilnehmenden Filialen gegen Grippe und Covid-19 impfen lassen, um gut geschützt in die Herbst- und Wintersaison zu starten [1].
Das Anmeldeformular wird von No-Q bereitgestellt. Wenn ausreichend Apotheken teilnehmen, plant das Unternehmen die Aktion mithilfe einer Landkarte zu bewerben, auf der die teilnehmenden Betriebe verzeichnet sind [2].
Impfen in Apotheken: Beitrag zur Steigerung der Impfraten
Die Tatsache, dass Apothekerinnen und Apotheker nun in der Regelversorgung gegen Covid-19 und Influenza impfen dürfen, stellt eine wertvolle zusätzliche Qualifikation dar. Dieses niedrigschwellige Angebot kann dazu beitragen, die Impfraten in Deutschland zu steigern, betonen Heike Gnekow, Vorsitzende des BVVA, und Christiane Müller, BVVA-Geschäftsführerin. In einem Schreiben an die BVVA-Mitglieder heißt es:
„In Ihrer Apotheke erreichen Sie auch Kundinnen und Kunden ohne Hausarzt, Berufstätige und Spontane und können so ergänzend zur hausärztlichen Versorgung ein sinnvolles Impfangebot machen.“
Die beiden Frauen unterstreichen zudem die berufspolitische Bedeutung der Aktion. Da Apotheken erst seit Ende Oktober 2022 impfen durften, werde die laufende Grippeimpfsaison erstmals vollständig zeigen, wie sich Impfungen in Apotheken auf die Impfquoten auswirken. Auch deshalb sollten sich viele Apotheken an den Grippeimpfungen beteiligen.










