Sowohl mit einem verfassungsrechtlichen als auch mit einem gesundheitsökonomischen Gutachten präsentierte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Argumente gegen die Eckpunkte der geplanten Apothekenreform.
Zwei Gutachten
Obwohl der Referentenentwurf für die Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach noch nicht veröffentlicht wurde, hat die ABDA bereits zwei Untersuchungen beauftragt. Juristisch sollte geklärt werden, ob die von Minister Lauterbach angestrebte „Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker“ zulässig ist. Als wirtschaftlichen Aspekt ließ die ABDA prüfen, wie sich die geplante Umverteilung des Apothekenhonorars auf die chronisch unterfinanzierten Apotheken auswirken würde.
Rechtsgutachten
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, ehemaliger Bundesverfassungsrichter, argumentierte in seinem Rechtsgutachten mit dem Titel „Apothekerliche Präsenzpflicht in der Apotheke“, dass der Staat mit der Gestaltung und Überwachung des Apothekenwesens seine Schutzpflicht erfülle. Eine sichere Arzneimittelabgabe gewährleiste das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Di Fabio räumte zwar ein, dass der Gesetzgeber bei der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit und des Patientenwohls einen Spielraum habe. Insgesamt zog er jedoch den Schluss, dass Schritte des Gesetzgebers „in Richtung einer Entfernung vom Leitbild persönlicher Kontrolle der Arzneimittelabgabe durch einen pharmazeutisch qualifizierten Apotheker oder eine Apothekerin als Grundrechtseingriff im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit zu beurteilen ist“.
Qualitätsminderungen befürchtet
Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA, kommentierte dazu: „Das Gutachten von Professor Di Fabio beweist unwiderruflich, dass eine Versorgung über Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker einen Grundrechtseingriff darstellen würde.“ Die ABDA warnt seit Monaten vor solchen Vorschlägen. Sie würden zu Qualitätsminderungen und Leistungskürzungen für die Patienten führen.
Wirtschaftliches Gutachten
Der Volkswirtschaftsprofessor Dr. Georg Götz aus Gießen beschäftigte sich in seinem Gutachten mit der Frage, ob die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Honorarreform das Potenzial hat, das Apothekensterben zu bremsen. Laut Götz würde die schrittweise Senkung der prozentualen Vergütung von 3% auf 2% und die gleichzeitige Erhöhung des fixen Packungszuschlags die Arzneimittelversorgung für die Bevölkerung nicht verbessern.
„Bei unveränderten Krankenkassenausgaben führt sie zu keinem nennenswerten Gewinnanstieg bei den ertragsschwachen Apotheken“, erklärte Götz. Die geplanten Maßnahmen reichten nicht aus, um den Rückgang der Apothekenanzahl zu stoppen.
Versorgung dünnt aus
Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), kommentierte: „Das Gutachten belegt eindrücklich, dass die Pläne und Ankündigungen des BMG nichts als Nebelkerzen sind. Keine einzige Apotheke könnte durch sie gerettet werden.“ Lauterbach riskiere somit bewusst, dass immer mehr Menschen längere Wege zu ihrer nächsten Apotheke zurücklegen müssten und die Versorgung der Bevölkerung weiter ausdünne, so Hubmann.
Über die Apothekenreform
Eckpunkte der Reformpläne hatte das BMG im Dezember 2023 mitgeteilt. Dazu zählt, dass Apotheken unter bestimmten Bedingungen auch ohne präsenten Apotheker betrieben werden könnten. Das sieht die ABDA kritisch, da keine andere Berufsgruppe die pharmazeutische Expertise der Apotheker ersetzen könne.
Inflation- und Kostenausgleiche waren laut den Eckpunkten nicht vorgesehen. Das BMG plante Honorar-Maßnahmen frühestens 2025, obwohl das Apothekenhonorar seit 2013 nicht angepasst wurde. Um insbesondere kleinen Apotheken zu helfen, erklärte das Ministerium, den dreiprozentigen, prozentualen Anteil am Apothekenhonorar schrittweise abzusenken und im Gegenzug das Fixhonorar schrittweise erhöhen zu wollen.










