Bayerns Task Force: Aktiv gegen Engpässe

In einer gemeinsamen Erklärung der vertretenen Verbände brachte Bayerns Taskforce Arzneimittelversorgung Ideen ein, um gegen Lieferengpässe vorzugehen. Es wurden vier Bereiche identifiziert, in denen die Bundesregierung handeln sollte.

Medikamente Apotheke

In einer gemeinsamen Erklärung schlugen Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und die bayerische Taskforce Arzneimittelversorgung Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln vor. Der bisherige Einsatz der Bundesregierung reiche nicht aus. Es sollten jetzt Weichenstellungen gesetzt werden, mit denen eine nachhaltig gesicherte Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt werden könne.

Maßnahmen gegen Engpässe

Die Vorschläge betrafen vier Handlungsfelder. Die Task Force rief die Bundesregierung auf, die Maßnahmen zeitnah und unbürokratisch umzusetzen. Weiterhin sollte sie den ressortübergreifenden Pharmadialog mit den relevanten Akteuren aus pharmazeutischen Unternehmen, gesetzlichen Krankenversicherungen, Apotheken und pharmazeutischem Großhandel unter Beteiligung von Forschung und Wissenschaft und der Länder wieder aufnehmen.

Rahmenbedingungen verbessern

„Es ist essenziell, dass wieder mehr versorgungskritische Arzneimittel in Europa oder Deutschland produziert werden“, sagte Holetschek. Dazu müssten die Hersteller bessere Rahmenbedingungen für die Herstellung und Lieferung insbesondere generischer Arzneimittel vorfinden. Bayerns Task Force hält Reformen der Rabattverträge und Festbeträge für notwendig.

Bei Arzneimitteln, die von Liefer- und Versorgungsengpässen betroffen sind, schlug sie vor, halbjährlich den Festbetrag/die Rabattverträge durch den GKV-Spitzenverband überprüfen zu lassen. Je nach Höhe der aktuellen Preissteigerungen sollte der Festbetrag angehoben werden.

Der Bundesgesetzgeber sollte weiterhin das Thema „Retaxation“ aufgreifen. Die Task Force hielt es für erforderlich, dass für Arzneimittel, die von Liefer- und Versorgungsengpässen betroffen seien, Verfahrenserleichterungen bis hin zu einem punktuellen Absehen von Retaxationen vereinbart würden.

Vorhaltemaßnahmen für Arzneimittel

Das Arzneimittelgesetz verpflichte bereits pharmazeutische Unternehmen und den Großhandel dazu, Arzneimittel in angemessener Menge bereitzustellen. Das System stoße jedoch an seine Grenzen. Aus Bayern kam daher angesichts zunehmender Lieferengpässe die Forderung, über eine weitergehende, zentrale Bevorratungsstrategie nachzudenken. Weitere Ideen in der Erklärung waren die Einrichtung von Arzneimitteldepots und verbesserte Rahmenbedingungen für eine flexible Erhöhung von Produktionsmöglichkeiten.

Frühwarnsysteme für Engpässe

Meldungen von Lieferengpässen für versorgungsrelevante Arzneimittel sollten helfen, Liefer- und Versorgungsengpässe früh zu erkennen. Holetschek sagte: „Klar ist: Die derzeitigen Meldeketten funktionieren mehr schlecht als recht.“ Das sei am Beispiel Lieferengpässe für Fiebersäfte für Kinder deutlich geworden. Die Transparenz auf allen Handelsstufen über Lagerbestände und Warenströme reiche nicht aus.

Pragmatische Lösungen bei Engpässen

Als vierte Maßnahme forderte Bayern mehr Pragmatik und weniger Bürokratie, sobald Liefer- und Versorgungsengpässe festgestellt würden. Es seien praxisnahe Verfahren erforderlich. Als Voraussetzung müssten gesetzliche Vorgaben im SGB V und im Arzneimittelrecht geändert werden.

Zu den Ideen in der Erklärung zählte, dass Vorschriften des Arzneimittelgesetzes sowie der Apothekenbetriebsordnung geändert werden sollten, um Defekturen zu erleichtern. Den Apothekern sollte in Fällen von Liefer- und Versorgungsengpässen erlaubt sein, mehr als die bisher möglichen maximal 100 abgabefertigen Packungen täglich im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs herzustellen. Bei Lieferengpässen sollten Apotheken das verordnete Arzneimittel durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ersetzen können.

Bayerns Taskforce Arzneimittelversorgung

Holetschek hatte die Taskforce Arzneimittelversorgung Ende 2022 einberufen, um Maßnahmen für eine stabile und verlässliche Arzneimittelversorgung zu entwickeln. Die Arbeitsgruppe hat sich bisher fünfmal getroffen.

An der Gemeinsamen Erklärung haben sich Vertreter aller beteiligten Gesellschaften bis auf die Krankenkassen beteiligt. Warum aus Sicht Bayerns Handlungsbedarf bestehe, erklärte Holetschek: „Der Referentenentwurf für das Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittellieferengpässen enthält leider nur punktuelle Maßnahmen.“ Notwendig sei aber ein Konzept mit pragmatischen und unbürokratischen Lösungen zur Bekämpfung von Liefer- und Versorgungsengpässen. „Die Gemeinsame Erklärung schlägt ein solch umfassendes Konzept vor“, so der bayerische Minister.

Autor:
Stand:
27.03.2023
Quelle:
  1. Bayerische Staatskanzlei (StK): Pressemeldung, 19. März 2023
  2. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Task-Force Arzneimittelversorgung: Gemeinsame Erklärung
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