ABDA-Präsidentin: Apotheken werden hängen gelassen

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz soll die Arzneimittelversorgung sicherer machen. Overwiening befürchtet das Gegenteil. Sie sieht die Leistungen der Apotheker nicht ausreichend gewürdigt.

Ziel verfehlt

Um die Arzneimittelversorgung sicherer zu machen, legte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Referenten-Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln vor, der sich an dem im Dezember veröffentlichen Eckpunktepapier orientiert. Im sogenannten „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) werden verschiedene Maßnahmen genannt, von denen einige die Apotheke betreffen.

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), reagierte auf den Gesetzesentwurf mit einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach. „Das Papier lässt mich sowohl in meiner Rolle als ABDA-Präsidentin als auch als Inhaberin einer vor Ort versorgenden Apotheke fassungslos zurück“, so Overwiening.

Für die geplanten Maßnahmen zeigte sie wenig Verständnis. Die millionenfachen Lieferengpässe ließen sich nach Overwiening nur wirksam bekämpfen, wenn Apotheken dauerhaft die Kompetenz erhielten, verordnete Arzneimittel therapiegerecht auszutauschen. Die Apotheker hätten in den letzten drei Jahren gezeigt, dass sie mit der Entscheidung verantwortungsvoll umgehen würden.

Würdigung bleibe aus

In dem Entwurf sieht Overwiening einen Ausweis von Missachtung und Misstrauen den Apothekern gegenüber. Er widerspreche dem im Koalitionsvertrag beschworenen Vorhaben, die Apotheken vor Ort zu stärken.

Die Maßnahmen im Entwurf würden dazu führen, dass Patienten schlechter versorgt würden. Apotheker würden durch den Entwurf enttäuscht und demotiviert werden: „Während wir uns als Leistungserbringerinnen und -erbringer, Tag für Tag, Nacht für Nacht, für unsere Patientinnen und Patienten reinhängen, lassen Sie uns hängen“, schrieb Overwiening.

Das Gesetz führe nicht zu dem Ziel, die Arzneimittelversorgung sicherer zu machen. Im Gegenteil belaste es Patienten, verlangsame die Arzneimittelversorgung und erhöhe den Bürokratieaufwand.

Die als Engpass-Ausgleich vorgesehenen 50 Cent könnten als ein „Symbol für die Geringschätzung und das Abqualifizieren der apothekerlichen Leistungen“ verstanden werden, erklärte Overwiening. Sie fragt den Minister, wie mit den dadurch vergüteten 24 Sekunden Arbeitszeit der zeitliche und personelle Aufwand für das gesamte Management der Lieferengpässe gestemmt werden solle. Ein Engpass-Ausgleich sollte sich an der tatsächlichen Arbeitsrealität und Arbeitslast der Apotheker bemessen.

Gesundheitssystem zukunftsfähig machen

Die ABDA-Präsidentin forderte von der Regierung, das Gesundheitssystem nachhaltig aufzustellen. Sie warnte davor, dass weitere Apothekenschließungen die Arbeitslast in den verbleibenden Apotheken erhöhen und die Wege für die Patienten länger würden.

Dank der Entscheidungsspielräume, die die zum 7. April auslaufende SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ermöglicht, könnten viele Patienten bürokratieärmer versorgt werden. Einsparungen für die Krankenkassen durch Rabattverträge seien in voller Höhe erhalten geblieben und sogar ausgebaut wurden. Overwiening forderte in ihrem Brief, dass die erleichterten Austauschregeln für die Apotheken gesetzlich neu verankert werden. Die vorgesehene Kopplung der apothekerlichen Kompetenzerweiterung an eine vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erzeugten Arzneimittel-Liste schaffe eine bürokratische Hürde und verschärfe die Versorgungsprobleme.

Hintergrund

Lieferengpässe bei Arzneimitteln nahmen in den letzten Jahren zu und sind zu einem dauerhaften Problem geworden. In erster Linie sind generische, also patentfreie Arzneimittel betroffen. Versorgungsrelevante Lieferengpässe beziehen Arzneimittel für onkologische Erkrankungen (Tamoxifen, Folinate), Antibiotika und Arzneimittel zur Fiebersenkung bei Kindern (Paracetamol und Ibuprofen) mit ein.

Im Entwurf des ALBVVGs sind unter anderem Änderungen bei Festbeträgen und am Rabattvertragssystem geplant. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass für bestimmte versorgungsrelevante Arzneimittel für Kinder keine Rabattverträge und Zuteilung zu Festbetragsgruppen mehr erfolgen sollen. Die Preisobergrenze soll angepasst werden. Die betroffenen Arzneimittel soll der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen beim BfArM in einer Liste zusammenstellen.

Mit dem neuen Gesetz will das BMG den Produktionsstandort EU stärken. Bei der Rabattvertragsausschreibung der Krankenkassen nach §130a Absatz 8 SGB V soll für patentfreie Arzneimittel das Kriterium „Anteil der Wirkstoffproduktion in der EU“ eingeführt werden. Die Regelung soll allerdings zunächst nur Arzneimittel zur Behandlung onkologischer Erkrankungen und Antibiotika betreffen. Rabattierte Arzneimittel sollen außerdem mehrmonatig versorgungsnah gelagert werden.

Autor:
Stand:
27.02.2023
Quelle:

Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Pressemeldung, 17. Februar 2023

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