Bundesrat fordert mehr Handlungsspielraum für Apotheken

Angesichts anhaltender Engpässe bei Arzneimitteln fordert der Bundesrat von der Bundesregierung, mit gesetzlichen Regelungen die Versorgung nachhaltig zu verbessern. Insbesondere gilt die Forderung für Arzneimittel für Kinder und Jugendliche.

Apothekerin schaut auf ein Medikament

Der Bundesrat gab in einer Pressemitteilung bekannt, dass er die Bundesregierung auffordert, die Versorgung mit Arzneimitteln, insbesondere für Kinder und Jugendliche, mit einer nationalen Strategie und gesetzlichen Regelungen nachhaltig zu verbessern. Die Forderung geht auf eine Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zurück und verweist auf die bisherigen Erfahrungen mit knappen Kinderarzneimitteln im Winter 2022/2023. Trotz einiger Fortschritte bestehen immer noch zahlreiche Versorgungsengpässe, begründen die Länder ihren Entschluss.

Mehr Flexibilität für Vor-Ort-Apotheken

Der Bundesrat erklärte dazu in seiner Pressemitteilung, dass Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente – insbesondere für Vor-Ort-Apotheken – gelockert werden müssten, um Engpässe zukünftig zu verhindern. Es müsse möglich sein, dass die Restbestände von Arzneimitteln, die Apotheken nach einem festgestellten Versorgungsmangel eingeführt haben, auch später noch für eine gewisse Zeit abverkauft werden dürfen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Apotheken beim Austausch von Arzneimitteln mehr Handlungsspielraum brauchen. Apotheken sollte es erlaubt sein, nach ärztlicher Absprache von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abzuweichen, vorausgesetzt, dass diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Apotheken wie Arzneimittelhersteller sollten unbürokratisch basierend auf einer Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen dürfen, um Kinder und Jugendliche bedarfsdeckend versorgen zu können.

Planungssicherheit für Unternehmen

Zusätzlich fordern die Länder eine nationale Strategie für die Bevorratung von Arzneimitteln sowie verstärkte Anreize für pharmazeutische Unternehmen, um langfristig die Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer Medikamente sicherzustellen. Die Pharmaindustrie benötigt hierfür mehr Planungssicherheit, als sie bisher durch die Rabattvertragsgestaltung erhält.

Maßnahmen reichen nicht aus

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening kommentierte, dass der Bundesrat mit den Arzneimittel-Lieferengpässen ein Thema aufgegriffen habe, das für die Menschen in Deutschland von immens großer Bedeutung sei. „Leider wurden auf bundespolitischer Ebene immer noch nicht ausreichend wirksame Maßnahmen ergriffen, um die Situation nachhaltig zu verbessern. An dem Beschluss des Bundesrates sieht man einmal mehr, dass die Bundesländer deutlich näher an den Problemen und Herausforderungen der Menschen im Versorgungsalltag sind als das Bundesgesundheitsministerium“, so Overwiening.

Lieferengpässe dauern an

Es zeigten sich laut der ABDA-Präsidentin kaum spürbare Entlastungen für Patienten durch das im vorigen Jahr in Berlin beschlossene Lieferengpassgesetz – kurz: ALBVVG. Die Apotheken kämpften damit, trotz der vielen anhaltenden Lieferengpässe die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln aufrechtzuerhalten. „Wie die Bundesländer mit Recht feststellen, brauchen die Apotheken dringend weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit beim Austausch von nicht lieferbaren Arzneimitteln wie auch eine bessere Vergütung beim Managen der Lieferengpässe“, sagte Overwiening in ihrer Stellungnahme.

Sie wies ferner darauf hin, dass angesichts der seit Jahren steigenden Kosten und dem stagnierenden Honorar immer mehr Apotheken in die Verlustzone rutschten: „Wenn keine Apotheke mehr vor Ort ist, fehlt Patientinnen und Patienten der Zugang zu ihrer wohnortnahen und sicheren Arzneimittelversorgung.“

Autor:
Stand:
08.05.2024
Quelle:
  1. Bundesrat, Pressemitteilung: Bundesrat fordert Strategie für bessere Versorgung mit Arzneimitteln, 26.04.2024
  2. ABDA, Pressemitteilung: Bundesrat fordert mehr Flexibilität für Apotheken, 26.04.2024
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