DiGA-E-Rezept: Pilotprojekt offenbart Nachsteuerungsbedarf

Ein Pilotprojekt zum DiGA-E-Rezept sollte den Weg in die digitale Versorgung ebnen. Doch der Praxistest in Hamburg und dem Umland offenbart Schwachstellen. Branchenvertreter fordern eine grundlegende Überarbeitung des Einlöseprozesses.

DiGAs

Das E-Rezept für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollte eigentlich ein weiterer Schritt in Richtung einer modernen, durchgängig digitalen Gesundheitsversorgung sein. DiGA – auch als „Apps auf Rezept“ bezeichnet – sind zugelassene und erstattungsfähige Medizinprodukte, die Patienten unkompliziert bei der Therapie unterstützen sollen. Um den Weg dorthin zu erproben, wurde zwischen Mai und September 2025 in Hamburg und Umland ein Pilotprojekt gestartet, dessen Ergebnisse nun im Abschlussbericht der gematik vorliegen. Die Ergebnisse fallen ernüchternd aus. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) sieht Handlungsbedarf, bevor das Verfahren bundesweit ausgerollt wird.

Niedrige Einlösequoten im Praxistest

Wie groß die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit derzeit ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen: Von insgesamt 119 ausgestellten DiGA-E-Rezepten wurden lediglich 15 vollständig digital eingelöst – das entspricht 12,6 %. Weitere 13 Rezepte (10,9 %) konnten zumindest mithilfe eines Papierausdrucks genutzt werden. Auch zusammengenommen bleiben diese Einlösequoten weit hinter dem zurück, was im bisherigen Muster-16-Verfahren üblich ist, das mit 50 bis 70 % Einlösungen deutlich besser funktioniert. Die Zahlen deuten darauf hin, dass der digitale Prozess im Alltag noch nicht so funktioniert, wie es für eine breite Akzeptanz erforderlich wäre.

Mehrere technische Schritte schrecken ab

Ein Kernproblem ist die Komplexität des derzeitigen Einlöseprozesses. Patienten müssen oftmals mehrere Anwendungen installieren, sich mit neuen Identitätsverfahren vertraut machen oder erst eine PIN für die elektronische Gesundheitskarte beantragen. Hinzu kommt die Gesundheits-ID, die über die Krankenkassen-Apps eingerichtet werden muss. Jeder dieser Schritte mag für sich genommen sinnvoll sein, aber in der Summe entsteht ein Prozess, der weder intuitiv noch niedrigschwellig ist. Ärzte berichten laut SVDGV, dass der Ablauf in der aktuellen Form wenig praxistauglich sei, da er zusätzlichen Erklärungs- und Organisationsaufwand verursache.

Verbandsvotum: Patienten gehören ins Zentrum

Der SVDGV mahnt deshalb Korrekturen an. „Das E-Rezept ist ein wichtiger Baustein für moderne Versorgung. Gerade deshalb müssen wir jetzt ehrlich auf die Pilotergebnisse schauen und den Prozess so weiterentwickeln, dass Patientinnen und Patienten ohne Hürden in ihre digitale Therapie kommen“, sagt Vorstand Dr. Christoph Twesten. Aus Sicht des Verbands braucht es einen klar strukturierten, verständlichen und verlässlichen Ablauf, der Medienbrüche vermeidet und dafür sorgt, dass DiGA tatsächlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden, nämlich bei den Patienten.

Alternativmodell liegt vor

Bereits 2024 hatte der Verband ein eigenes, praxistaugliches Konzept vorgelegt. Dabei geht es vor allem darum, den Einlöseprozess zu vereinfachen. Eine DiGA sollte unmittelbar nach der Verordnung genutzt werden können – digital, ohne zusätzliche Papierschritte, ohne parallele Apps und ohne komplizierte Identitätsprozesse. Der Fokus liegt auf einem patientenzentrierten Zugang, der einerseits die Versicherten entlastet und andererseits den administrativen Aufwand in Arztpraxen spürbar reduziert.

Gefahr für eine ganze Branche

Die Debatte beschränkt sich jedoch nicht allein auf Versorgungskomfort. Nach Einschätzung des SVDGV steht auch die wirtschaftliche Stabilität der DiGA-Branche auf dem Spiel. Viele DiGA stammen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die hohe Entwicklungs- und Betriebskosten schultern. Sollte ein bundesweiter Rollout mit ähnlich niedrigen Einlösequoten starten wie im Pilotprojekt, könnte das die Geschäftsmodelle dieser Unternehmen empfindlich treffen – und damit die Innovationslandschaft in Deutschland nachhaltig schwächen. Da das DiGA-Modell international viel Beachtung findet und bereits von anderen Ländern aufgegriffen wird, könnte ein Scheitern zudem ein schlechtes Signal für digitale Gesundheitsinnovationen „made in Germany“ setzen.

Bundesweiten Start verschieben und Verfahren überarbeiten

Der Verband empfiehlt daher, die eigentlich für das erste Halbjahr 2026 geplante bundesweite Einführung in der aktuellen Form auszusetzen. Stattdessen müsse der Prozess gemeinsam mit allen relevanten Akteuren überarbeitet werden. Der SVDGV zeigt sich dabei ausdrücklich dialogbereit. Ziel ist eine Lösung, die sowohl technologisch robust als auch im Versorgungsalltag praktikabel ist und den Zugang zu digitalen Therapien wirklich niederschwellig gestaltet.

Autor:
Stand:
09.12.2025
Quelle:

Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV): Pressemitteilung, 04.12.2025.

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