Cannabis: Club-Anbau und Regional-Modell

Özdemir und Lauterbach stellten die zwei Säulen der geplanten Cannabis-Legalisierung vor. Ein Eigenanbau sowie der kontrollierte Verkauf im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens sollen den Schwarzmarkt zurückdrängen.

Cannabis Legalisierung

Die Bundesregierung hat sich nach Gesprächen mit der EU-Kommission auf Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung geeinigt. Das Zwei-Säulen-Modell („Club-Anbau" & Regional-Modell/ CARe) sieht einen Eigenanbau und den Verkauf von Cannabis in Modellversuchen vor. Für beides soll es strenge Regeln geben. Die entsprechenden Pläne stellten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) auf einer Bundespressekonferenz am 23.04.2023 vor [1].

Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene sei nötig, da nach Worten von Lauterbach die bisherige Cannabis-Politik gescheitert sei. „Jetzt müssen wir neue Wege gehen“, sagte der Minister. Um den Schwarzmarkt zurückzudrängen, will die Bundesregierung eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene legalisieren. Präventionsmaßnahmen sollen die Gesundheit von Jugendlichen schützen [1].

Eigenverantwortung zulassen

Özdemir betrachtete den Konsum von Cannabis als eine gesellschaftliche Realität. Die Verbotspolitik habe vor allem Probleme verursacht. Das sei zulasten der Kinder und Jugendlichen, der Gesundheit von Konsumierenden und der Strafverfolgungsbehörden gegangen. „Nun schaffen wir eine stimmige und pragmatische Cannabis-Politik aus einem Guss, vom Anbau bis zum Konsum“, sagte Özdemir [1]. 

Erste Säule: Eigenanbau

Bundesweit sollen Erwachsene bis zu drei weibliche blühende Cannabis-Pflanzen privat anbauen dürfen. Diese müssen vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Der Besitz von bis zu 25 g Cannabis soll straffrei sein [1,2].

Der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen (Clubs) soll ebenfalls erlaubt werden. Diese sollen maximal 25 g Cannabis pro Tag beziehungsweise maximal 50 g pro Monat sowie sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat an ihre Mitglieder abgeben dürfen [1,2].

Vorgaben für die Clubs

Jede Vereinigung soll maximal 500 erwachsene Mitglieder haben dürfen. Das abgegebene Cannabis soll weder in den Räumlichkeiten der Vereinigung konsumiert werden dürfen noch nahe Einrichtungen wie Schulen oder Kitas oder in Fußgängerzonen bis 20 Uhr. Die Vereinigungen müssen Auflagen zu Jugendschutz und Prävention erfüllen. Für die Zulassung und Überwachungen sollen die Landesbehörden zuständig sein. Diese erste Säule soll nach vier Jahren evaluiert werden, um mögliche Anpassungen hinsichtlich Gesundheits- und Jugendschutz sowie Zurückdrängung des Schwarzmarkts vornehmen zu können [1,2].

Zweite Säule: Kommerzielle Abgabe

Fachgeschäfte von Genusscannabis sollen die Droge an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen verkaufen dürfen. Das soll als wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und befristetes Modellvorhaben umgesetzt werden. Das für eine Laufzeit von fünf Jahren ausgelegte Projekt soll dazu dienen, Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt zu untersuchen. Als Abgabestellen werden Apotheken derzeit nicht ausgeschlossen [1,2].

Die Droge Cannabis

Das Genussmittel Cannabis wird derzeit in Deutschland oft illegal angeboten und genutzt. Die Droge kann die Gesundheit gefährden und Jugendliche in ihrer sozialen und kognitiven Entwicklung beeinträchtigen. Der Konsum in dieser Altersgruppe nimmt zu.

Ware auf dem Schwarzmarkt kann verunreinigt sein und ist mit zusätzlichen Risiken für die Gesundheit verbunden [1].

Gesetzentwürfe folgen

Die Eckpunkte des Zwei-Säulen-Modells („Club-Anbau" & Regional-Modell/ CARe) hat das Bundesgesundheitsministerium federführend zusammen mit dem Bundesinnenministerium, Bundesjustizministerium, Bundeslandwirtschaftsministerium, Bundeswirtschaftsministerium und dem Auswärtigen Amt erarbeitet. Dabei wurden die EU- und völkerrechtlichen Grenzen berücksichtigt.

Das Eckpunktepapier soll als Basis für konkrete Gesetzentwürfe dienen.  Die Bundesregierung will im April 2023 einen Arbeitsentwurf zur Säule 1 vorlegen und danach einen zur Säule 2 [1].

Autor:
Stand:
17.04.2023
Quelle:
  1. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Pressemeldung, 12.04.2023 (zuletzt aufgerufen am 17.04.2023)
  2. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene. Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells: 1. Privater & gemeinschaftlicher, nicht-kommerzieller Eigenanbau 2. Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten, 24.3.2023 (zuletzt aufgerufen am 17.04.2023)
  • Teilen
  • Teilen
  • Teilen
  • Drucken
  • Senden
Orphan Disease Finder
Orphan Disease Finder

Hier können Sie seltene Erkrankungen nach Symptomen suchen: