Retaxfalle Entlassrezept – DAV fordert Unterstützung von Kassen und Kliniken

Um die Arzneimittelversorgung nach einer Krankenhausentlassung sicherzustellen, fordert der Deutsche Apothekerverband die Krankenkassen auf, auch formal fehlerhaft ausgestellte Entlassrezepte zu erstatten. Zudem sollten Kliniken Entlassrezepte sorgsamer ausstellen.

Rezept Apotheker

Hintergrund

Laut Apothekenwirtschaftsbericht, der am 25. April 2023 beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbands (DAV) präsentiert wurde, sind im vergangenen Jahr 2,19 Millionen Entlassrezepte bei den Apotheken eingegangen [1]. Werden diese von den Kliniken nicht ordnungsgemäß ausgestellt – und das ist keine Seltenheit – verweigern die Krankenkassen oft die Kostenübernahme und Honorarzahlung. Apotheken müssen Entlassrezepte dann als Privatrezepte abrechnen. Diesen Kreislauf gilt es zu durchbrechen, heißt es in einer Pressemitteilung des DAV [2].

Formfehler auf Entlassrezepten gefährden Arzneimittelversorgung nach Krankenhausaufenthalten

Formfehler auf rosa Rezepten mit dem Schriftzug "Entlassmanagement" gefährden die Arzneimittelversorgung von Menschen, die zum Wochenende aus dem Krankenhaus oder der Reha-Klinik entlassen wurden und bis zum Haus- oder Facharztbesuch in der darauffolgenden Woche auf ihre Medikamente angewiesen sind.
„Die Apothekerinnen und Apotheker würden die aus den Kliniken entlassenen Patientinnen und Patienten gern schnell und unkompliziert mit den wichtigsten Arzneimitteln versorgen, bevor sie das nächste Mal zu ihrer Arztpraxis gehen können“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des DAV.

Das korrekte Ausstellen der Entlassrezepte werde aber immer komplizierter, sodass den Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern regelmäßig Fehler unterlaufen. Die Apotheken wiederum würden die Verantwortlichen nicht für telefonische Rücksprachen erreichen und eigenständige Korrekturen sind kaum zulässig. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der sich dringend ändern muss, findet der DAV-Vorsitzende.

Kliniken und Kassen gleichermaßen gefordert

Laut Hubmann sollte der GKV-Spitzenverband auf Retaxationen bei formal fehlerhaften Verordnungen verzichten. Zudem sollte die Deutsche Krankenhausgesellschaft sicherstellen, dass die von ihnen mit den Krankenkassen und Kassenärzten vereinbarten Regelungen zur Ausstellung von Entlassrezepten tatsächlich in den Kliniken umgesetzt werden. „Gegenwärtig müssen wir den Apotheken empfehlen, die Entlassrezepte bei unheilbaren Formfehlern als Privatrezepte mit ihren Patientinnen und Patienten abzurechnen“, klagt der DAV-Vorsitzende.

„Unheilbare Formfehler“ bei Entlassrezepten sind beispielsweise ein Aufkleber im Personalienfeld anstelle gedruckter Daten, die falsche Betriebsstättennummer in der Codierzeile oder eine fehlerhafte Krankenhausarztnummer.

Autor:
Stand:
24.07.2023
Quelle:
  1. Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), DAV-Wirtschaftsforum, 25. April 2023.
  2. Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Pressemitteilung, 18. Juli 2023.
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