Die elektronische Patientenakte (ePA) spielt bislang in deutschen Apotheken kaum eine Rolle. Einer Umfrage des Marktforschungsinstituts IQVIA im Auftrag der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. zufolge haben 87 % der Apothekenteams noch keine einzige Anfrage ihrer Kundschaft zur ePA erhalten. Die repräsentative Befragung unter 500 Apothekenleitungen wurde im Sommer 2025 durchgeführt und nun im ABDA-Newsletter E-HEALTH veröffentlicht.
Potenzial vor allem im Medikationsmanagement
Einen echten Mehrwert sehen die befragten Apotheker vor allem dann, wenn die ePA die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxis und Apotheke verbessert. 55,4 % der Befragten erwarten Vorteile, sobald der elektronische Medikationsplan (eMP) eingeführt ist und in der Apotheke bearbeitet werden kann. Für 38,6 % wäre die ePA dann besonders wertvoll, wenn sie dazu beiträgt, Risiken durch Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen schneller zu erkennen und zu vermeiden.
Gesetzliche Pflicht ab Oktober 2025
Seit dem 1. Oktober 2025 ist die ePA bundesweit verpflichtend. Apotheken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Kliniken müssen die digitale Patientenakte nutzen, sofern Patienten nicht widersprochen haben. In der aktuellen Ausbaustufe ist für Apothekenteams vor allem die elektronische Medikationsliste (eML) relevant. Die elektronische Medikationsliste ist jedoch nur der Anfang, wie DAV-Vorstandsmitglied Dr. Jan-Niklas Francke erklärt. Er erwartet, dass der elektronische Medikationsplan ab Juli 2026 folgt. Dann könnten auch rezeptfreie Präparate und Papierrezepte digital ergänzt werden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einem vollständigen Überblick über die Medikation.
Zugriffsmöglichkeiten für Apotheken
Apotheker können auf die ePA zugreifen, wenn ein Behandlungskontext besteht, etwa beim Einlösen eines E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Eine PIN-Eingabe ist dabei nicht nötig. Der Zugriff umfasst die Medikationsliste und die elektronische Impfdokumentation. Andere Dokumente dürfen lediglich eingesehen werden.
Die ePA soll perspektivisch alle verordneten und abgegebenen Medikamente abbilden und so eine umfassende Medikationsübersicht schaffen. Das soll die pharmazeutische Beratung erleichtern und die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöhen. Der Zugriff auf bestimmte Informationen ist jedoch weiterhin zeitlich und technisch begrenzt.
Technisch gut vorbereitet, aber noch Lücken im System
Zum Start der ePA am 1. Oktober zeigten sich die Apotheken gewappnet. „Mehr als 90 % der Apotheken sind zum 1. Oktober 2025 technisch ausgestattet, um mit der ePA arbeiten zu können“, sagte ABDA-Präsident Thomas Preis gegenüber der Rheinischen Post. Dennoch gebe es Kinderkrankheiten: Noch rund 20 % der Arzneimittel werden auf Papierrezepten verordnet und könnten bislang nicht automatisch in die ePA übernommen werden. Apotheken würden diese zwar gerne händisch nachtragen, allerdings ist das technisch noch nicht möglich. „Das muss dringend geändert werden, weil auch selbstgekaufte Medikamente sonst nicht von der ePA erfasst werden“, so Preis. Zudem kritisierte der ABDA-Präsident, dass die Nutzung für Versicherte noch zu kompliziert sei: „Krankenkassen haben da offensichtlich noch nicht genug Unterstützung geboten.“
Ausblick: Vom Pilotprojekt zur Versorgungsbasis
Die ePA gilt als Herzstück der zukünftigen digitalen Gesundheitsversorgung. Sie soll Informationen aus Praxen, Kliniken und Apotheken zusammenführen und so Lücken in der Kommunikation schließen. Bis dieses Ziel erreicht ist, bleibt allerdings noch viel zu tun, sowohl technisch als auch organisatorisch.









