Elektronische Patientenakte: Gesellschafter beschließen neue Funktionen

Die elektronische Patientenakte erhält neue Funktionen. Damit sollen Patientensicherheit, Transparenz und Nutzbarkeit verbessert werden. In einer zweiten Ausbaustufe folgen Volltextsuche und Datenausleitung für die Forschung.

elektronische Patientenakte

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird künftig deutlich erweiterte Funktionen bieten. Die Gesellschafter der gematik haben die Spezifikationen für eine Reihe neuer Funktionen verabschiedet und zugleich einen Fahrplan für die Umsetzung festgelegt. Damit gewinnt die Weiterentwicklung der ePA an Tempo.

Medikationsplan wird erweitert

Im Mittelpunkt der ersten Ausbaustufe steht der digitalgestützte Medikationsprozess (dgMP). Dieser wird künftig um den elektronischen Medikationsplan (eMP) ergänzt. Während bislang nur die elektronische Medikationsliste (eML) verfügbar war, können Ärzte und Apotheker künftig auf detaillierte Angaben zur aktuellen Arzneimitteltherapie zugreifen.

Der eMP erlaubt nicht nur eine Übersicht über alle verordneten Medikamente, sondern kann auch komplexe Dosierschemata abbilden. Dies stellt einen entscheidenden Fortschritt gegenüber dem bisherigen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) mit seinem Vierer-Schema dar. Strukturiert erfasste Dosierangaben und Einnahmehinweise sollen die Arzneimitteltherapiesicherheit weiter verbessern.

Ergänzungen werden möglich

Neu ist auch die Möglichkeit, zusätzliche Präparate in den Medikationsplan aufzunehmen. Dazu zählen Betäubungsmittel, die derzeit noch nicht elektronisch verordnet werden können, sowie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Paracetamol oder Nasensprays. So wird die Übersicht über die tatsächliche Medikation der Patienten künftig vollständiger sein.

Neu: Push-Benachrichtigungen

Zudem erhalten Versicherte künftig mehr Transparenz. Über die jeweilige Krankenkassen-App können sie künftig Push-Benachrichtigungen erhalten, zum Beispiel wenn neue Dokumente in ihrer ePA abgelegt oder neue Zugriffe verzeichnet werden.

Pilotierung ab 2026

Die Einführung der neuen Funktionen ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Wie schon bei der ePA-Einführung sollen vorab Modellregionen die Neuerungen testen, bevor sie bundesweit ausgerollt werden. In einer zweiten Ausbaustufe sind eine Volltextsuche innerhalb der Akte sowie die Möglichkeit geplant, Daten für die Forschung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weiterzuleiten. Der vollständige Roll-out aller beschlossenen Erweiterungen ist Anfang 2027 vorgesehen.

KBV startet parallel Online-Umfrage

Begleitend zur Weiterentwicklung der ePA läuft aktuell eine Befragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisteams können bis zum 18. September ihre bisherigen Erfahrungen mit der ePA schildern oder Gründe angeben, warum sie die Akte bislang nicht nutzen. Ziel ist es, kurz vor dem Start der verpflichtenden Nutzung am 1. Oktober einen aktuellen Überblick über Funktionalität, Arbeitsaufwand und Verbesserungsbedarf zu gewinnen.
 

Autor:
Stand:
25.09.2025
Quelle:
  1. gematik GmbH: Pressemitteilung, 10.09.2025 
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR, Praxisnachricht, 04.09.2025
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