Ethanol ist ein oft unverzichtbarer Bestandteil von Desinfektionsmitteln, Arzneimitteln und Medizinprodukten und wird auch für die Laboranalytik gebraucht. Der Alkohol steht jedoch aktuell im Fokus zweier EU-Verfahren. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erwägt eine Neubewertung als krebserregend (C) und reproduktionstoxisch (R), basierend auf Daten zum missbräuchlichen Konsum von Alkohol als Genussmittel.
Diese Einstufung könnte zu einer massiven Einschränkung der Nutzung von Ethanol im Gesundheitswesen führen. Daher schlagen nun 14 Verbände der Gesundheitswirtschaft, darunter Pharma Deutschland, Alarm.
Ethanol ist unverzichtbar
„Es ist wichtig, sich national und in Richtung der EU gegen eine unsachgemäße Neueinstufung von Ethanol zu positionieren. Die beabsichtigte Neueinstufung von Ethanol als generell krebserregend und reproduktionstoxisch, könnte dazu führen, dass Ethanol künftig nur noch stark eingeschränkt genutzt werden könnte. Als Folge wären der Infektionsschutz und die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten massiv beeinträchtigt“, warnt Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. Ethanol ist zudem der einzige Alkohol, der umfassend gegen unbehüllte Viren wie Polioviren oder Noroviren wirkt und kann daher nicht ohne Weiteres ersetzt werden.
Laboranalytik und Produktion
Neben der Desinfektion wird Ethanol auch in der Laboranalytik sowie bei der Produktion von Medizinprodukten und Arzneimitteln verwendet. Geeignete Alternativen existieren nicht in ausreichendem Maße. Innerhalb der EU produzieren beispielsweise nur fünf Hersteller den möglichen Ersatzstoff Propanol.
Die Verbände befürchten daher in ihrer Stellungnahme Engpässe in der Versorgung.
Sicher als Biozid
„Im Gesundheitsbereich und in allen anderen Industriezweigen ist die Verwendung von Ethanol sicher und gut geregelt. Uns ist in diesem Zusammenhang kein Fall einer Berufskrankheit, die im Zusammenhang mit Ethanol steht, bekannt“, sagt Brakman.
Die aktuelle Bewertung bezieht auch Daten ein, bei denen es um den missbräuchlichen Konsum von Alkohol als Genussmittel geht.
Als Biozid angewendet, wird Ethanol jedoch nicht oral aufgenommen.
Die Verbände fordern daher eine sachgerechte Bewertung durch die EU-Behörden, die die den tatsächlichen Expositionsweg und Anwendungszweck berücksichtigt










