Arzneitees mit Fenchel (Foeniculum vulgare) sind ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur symptomatischen Behandlung von leichten, krampfartigen Magendarmbeschwerden einschließlich Blähungen. Sicherheitsbedenken gibt es allerdings wegen des enthaltenen Estragols. Empfindliche Personengruppen sollten daher von der Anwendung absehen.
Hinweise auf Karzinogenität
Mehrere Studien haben karzinogene Wirkungen von Estragol und einigen seiner Metaboliten bei Mäusen (Lebertumore) gezeigt. Bei Ratten gibt es ebenfalls Hinweise auf Karzinogenität. Experten sind sich daher einig, dass die Exposition in der Bevölkerung gegenüber Estragol sicherheitshalber so niedrig wie möglich gehalten werden sollte.
Anwendungseinschränkungen
Die schweizerische Arzneimittelbehörde Swissmedic erklärte in einer Pressemitteilung im März, dass Kinder unter vier Jahren Fencheltee nur nach Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker bekommen sollten. Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollten Frauen auf die Anwendung ganz verzichten, um ihr Kind vor der Exposition zu schützen.
Das „Herbal Medicinal Products Committee" (HMPC, Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel) hatte bereits 2023 die Anwendung von estragolhaltigen Heilpflanzen bei schwangeren und stillenden Frauen eingeschränkt. Das Gremium der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ist verantwortlich für die wissenschaftliche Bewertung von pflanzlichen Arzneimitteln. Das HMPC schrieb ferner in seiner im Januar 2024 veröffentlichten Monografie zu Foeniculum vulgare, dass es die Anwendung bei Kindern unter vier Jahren nicht empfehle. Heranwachsende und Erwachsene sollten Fencheltee maximal zwei Wochen einnehmen, Kinder zwischen vier und zwölf Jahren kürzer als eine Woche.
Verbreiteter Inhaltsstoff
Estragol ist allerdings in verschiedenen Pflanzen und nicht nur Fenchel enthalten. Schätzungen zufolge liegt die tägliche Aufnahme von Estragol über die Nahrung im Bereich von 0,5–5 mg pro Tag. Die Estragolaufnahme variiert jedoch individuell und regional erheblich.
Eine sichere Aufnahmemenge konnte bisher nicht festgelegt werden. Behelfsmäßig wendet das HMPC einen Expositionsgrenzwert für Estragol in pflanzlichen Arzneimitteln an, der auf der menschlichen Exposition über Lebensmittel basiert. Das Vorkommen von Estragol in Lebensmitteln impliziert, dass eine tolerierbare Estragolexposition besteht.
Davon abgeleitet, sollen Schwangere und stillende Frauen täglich nicht mehr als 0,05 mg Estragol aufnehmen. Kinder zwischen vier und zwölf Jahren sollen eine tägliche Höchstaufnahmemenge von 1,0 µg/kg Körpergewicht nicht überschreiten.
Dosierung schwierig
Theoretisch wäre auf Basis der Höchstaufnahmemengen die Anwendung von Fencheltee denkbar. Bei Darreichungsformen wie Tees ist es allerdings grundsätzlich schwierig, den Wirkstoff und andere Inhaltsstoffe genau zu dosieren, erklärte die Swissmedic. Faktoren wie Wassertemperatur, -menge und Ziehzeit beeinflussen die Menge der extrahierten Substanzen.
Weitere Vorsichtsmaßnahmen
In seiner Stellungnahme zu Estragol empfahl das HMPC noch, dass bei betroffenen pflanzlichen Arzneimitteln konsequent die niedrigste Dosis gewählt werden sollte. Weiterhin sollten „Pflanzensorten mit niedrigem Estragolgehalt“ verwendet werden oder eine angemessene Begrenzung des Estragolgehalts in der Spezifikation des pflanzlichen Wirkstoffs vorgeschrieben werden. Estragolhaltige Hilfsstoffen sollte so weit wie möglich nicht eingesetzt werden.
Estragol in Lebensmitteln
Estragol ist ein natürlicher Bestandteil verschiedener Pflanzen, insbesondere von Foeniculum vulgare, Pimpinella anisum oder Melissa officinalis. Der Gehalt in Fencheltee ist eher gering und liegt weit unter den Mengen, die in Tierversuchen verwendet wurden, um toxische Effekte zu induzieren. Aktuelle Schätzungen der täglichen Estragolexposition durch den Verzehr von Fencheltees reichen von 0,008 bis 20,78 µg/kg pro Tag.
In Europa wurden Maßnahmen ergriffen, um den Estragolgehalt in Lebensmittel zu begrenzen. So wurden zum Beispiel mit der Verordnung EG 1334/2008 Höchstmengen an Estragol für verschiedene Lebensmittelgruppen vorgeschrieben. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) hatte bereits 2001 gefordert, dass zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern der Estragol-Gehalt in Zubereitungen wie Tees abgesenkt wird.









