E-Rezept-Chaos: Freie Apothekerschaft prüft Schadensersatz gegen gematik

Die wiederholten Störungen der Telematikinfrastruktur beim E-Rezept sorgen für Unmut in Apotheken. Die Freie Apothekerschaft fordert Transparenz von gematik und Bundesgesundheitsministerium und prüft, ob betroffene Apotheken Schadensersatz fordern können.

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Immer wieder kommt es in Apotheken in ganz Deutschland zu Störungen und Ausfällen beim E-Rezept. Zuletzt verursachten diese teils stundenlange Unterbrechungen in der Arzneimittelversorgung. Die Freie Apothekerschaft (FA) reagiert nun mit rechtlichen Schritten. Um die Ursachen der wiederholten Ausfälle der Telematikinfrastruktur (TI) zu klären, hat der Berufsverband eine Anwaltskanzlei beauftragt, Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der gematik GmbH einzureichen.

Im Mittelpunkt stehen dabei gleich mehrere Fragen: Wie häufig und wie lange kam es seit Einführung des E-Rezepts zu Ausfällen? Was waren die konkreten Ursachen? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um solche Vorfälle künftig zu verhindern? Schließlich will die FA auch wissen, ob betroffene Apotheken Schadensersatz geltend machen können.

Anwälte prüfen Haftung der gematik (H2)

„Mit diesem Antrag begehren wir insbesondere Informationen zum Ausmaß und den Hintergründen der technischen Probleme“, erklärt der Vorstand der FA. Darüber hinaus lassen die Apotheker juristisch prüfen, ob die gematik GmbH als für die TI verantwortliche Organisation im Schadensfall haftbar gemacht werden kann.

Ausfall mit Konsequenzen (H3)

In den IFG-Anträgen wird auf die Versorgungspflicht der Apotheken verwiesen. Laut Apothekenbetriebsordnung sind Apotheken verpflichtet, ärztliche Verschreibungen in angemessener Zeit zu beliefern (Kontrahierungszwang, § 17 Abs. 4 ApBetrO). Fällt die technische Infrastruktur aus, kann diese Verpflichtung nicht erfüllt werden – mit potenziell weitreichenden Konsequenzen.

„Neben den finanziellen Schäden der Apotheken, die von einem Ausfall betroffen sind, handelt es sich bei den massiven Störungen der TI allerdings auch um eine akute Gesundheitsgefährdung der Patienten, da diese mitunter überlebenswichtige Arzneimittel benötigen, sie aber – teilweise über Stunden – nicht erwerben können“, sagt die Freie Apothekerschaft.

Verdacht auf Ungleichbehandlung von Präsenzapotheken (H2)

Ein weiterer Punkt der IFG-Anträge ist eine mögliche Ungleichbehandlung von Vor-Ort-Apotheken im Vergleich zu großen Versandapotheken aus den Niederlanden wie DocMorris oder Shop Apotheke. Die Freie Apothekerschaft will wissen, ob diese Anbieter ebenfalls von den TI-Störungen betroffen waren oder über alternative technische Zugriffsmöglichkeiten verfügten. Sollte Letzteres zutreffen, so der Verband, wäre das eine strukturelle Benachteiligung der Präsenzapotheken mit wettbewerbsrechtlicher und möglicherweise auch politischer Relevanz.

Anspruch auf Transparenz (H2)

Die gematik ist zwar keine Behörde im klassischen Sinn, wird aber mehrheitlich vom Bund über das BMG kontrolliert. Sie erfüllt damit nach § 344 SGB V eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, und zwar den Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur. Deshalb ist sie nach Auffassung der von der FA beauftragten Kanzlei verpflichtet, Auskunft zu geben. Das gleiche gilt für das BMG als zuständiges Ministerium.

Beide Stellen haben nun maximal einen Monat Zeit, um auf die Anfragen zu reagieren. Der Verband erhofft sich dadurch nicht nur rechtliche Klarheit, sondern auch politischen Druck – und behält sich rechtliche Schritte vor.
 

Autor:
Stand:
25.07.2025
Quelle:

1. Freie Apothekerschaft (FA): Pressemitteilung, 22.07.2025 
2. Freie Apothekerschaft (FA): Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ans Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 17.07.2025
3. Freie Apothekerschaft (FA): Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die gematik GmbH, 17.07.2025

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