Der Freien Apothekerschaft gehen den vorläufigen Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Pflege und Gesundheit“ im neuen Koalitionsvertrag nicht weit genug. Zwar begrüßt der Verband die geplante Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro ab Januar 2026, doch mahnt er weitergehende Maßnahmen an, um das Apothekensterben nachhaltig zu stoppen.
Anhaltendes Apothekensterben
„Die Apotheken wurden in den letzten über 20 Jahren, was die Vergütung angeht, ein ums andere Mal enttäuscht. In der Folge sind an die 5.000 Apotheken wegradiert worden“, erklärt Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der Freien Apothekerschaft. Zwar seien vier der fünf geforderten Sofortmaßnahmen der Freien Apothekerschaft in den Koalitionsvertrag eingeflossen, jedoch fehle weiterhin eine klare Positionierung gegen den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie gegen Bestellplattformen für rezeptpflichtige Medikamente und Cannabis. „Damit wird der Verbraucherschutz von der Politik komplett ignoriert“, so Hänel.
Erhöhung des Fixums reicht nicht aus
Die angekündigte Anpassung des Fixums könnte das Apothekensterben kurzfristig bremsen. Dennoch rechnet die Freie Apothekerschaft damit, dass viele Apotheken die Auszahlung im Januar 2026 nicht mehr erleben werden. Zudem fehle eine langfristige Perspektive für den Fortbestand der Apotheken vor Ort. Die flächendeckende und qualifizierte Arzneimittelversorgung müsse über die nächsten 15 bis 20 Jahre gesichert werden.
Honorarklage stützt sich auf Gutachten
In der beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichten Honorarklage beziehen sich Mitglieder der Freien Apothekerschaft auf ein Gutachten von Prof. Dr. Andreas Kaapke, Handelsmanagement-Experte an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Das Gutachten vom April 2024 zeigt, dass eine angemessene Vergütung infolge von Inflation und gestiegenen Kosten mittlerweile bei rund 15 Euro pro Arzneimittelpackung liegen müsste. „Es muss also nach dieser ersten Strukturhilfe schnellstens eine dauerhafte Anpassung des Fixums erfolgen“, sagt Hänel.
Als regulierte Betriebe benachteiligt
Apotheken erzielen bis zu 80 % ihres Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. „Dieser Bereich ist gesetzlich komplett reguliert, da hat die Apotheke keine Möglichkeit eines kaufmännischen Handelns“, sagt Hänel. Sie sieht daher eine Gleichstellung mit dem öffentlichen Dienst als notwendig an. Eine Quersubventionierung durch freiverkäufliche Arzneimittel sei aufgrund des Preis- und Marktdrucks durch ausländische Versender nicht realistisch.
Kostendruck nimmt weiter zu
Besonders kritisch sieht die Freie Apothekerschaft die ab 2026 steigenden Personalkosten durch die Mindestlohnerhöhung sowie zu erwartende Tarifanpassungen. Diese Mehrbelastungen werden voraussichtlich von Pharma-Großhändlern, Arzneimittel-Lieferanten und Software-Firmen an die Apotheken weitergereicht. Da Apotheken gesetzlich keine Preisaufschläge auf verschreibungspflichtige Medikamente vornehmen dürfen, könnten steigende Kosten erneut existenzgefährdende Folgen haben.










