In einem Gutachten kommt der Kölner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Stephan Rixen zu dem Schluss, dass die geplante Skonto-Neuregelung der Großhandelsvergütung im Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) verfassungswidrig ist. Er erstellte das Gutachten im Auftrag des PHAGRO Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels.
Grundrechtsverstoß
Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Staatsrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln und Leiter der Forschungsstelle für das Recht des Gesundheitswesens, stellt fest, dass die geplante Neuregelung die vollversorgenden pharmazeutischen Großhandelsunternehmen in ihrer grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit verletzt.
Die vorgesehene Ergänzung in §2 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), die Rabatte und Skonti über den variablen Großhandelszuschlag und über den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers hinaus gesetzlich zulassen soll, verstößt laut dem Gutachten gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit und das Rechtsstaatsprinzip. Die geplante Regelung berücksichtigt weder die im Arzneimittelgesetz (AMG) angelegte Preisspanne korrekt noch die berechtigten Interessen der Großhändler, wie es §78 Abs. 2 AMG fordert.
Patienteninteressen missachtet
Zudem stellt Rixen fest, dass die Interessen der Patientinnen und Patienten, deren Schutz den Großhandelsunternehmen als öffentlicher Versorgungsauftrag (§52b AMG) auferlegt ist, nicht beachtet wurden. Der Gesetzgeber muss daher die Auswirkungen der Neuregelung prüfen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Versorgungsauftrags.
Erhöhung der Apothekenzuschläge
Eine finanzielle Sicherung der Apotheken sollte laut Gutachten durch eine Erhöhung der Apothekenzuschläge gemäß §3 AMPreisV erfolgen, statt bislang verbotene Rabatte zu gestatten und dadurch den Versorgungsauftrag zu gefährden. Dies entspricht auch den Erklärungen des Bundesgerichtshofs und der Stellungnahme des PHAGRO, der eine angemessene Vergütung der Apotheken und des vollversorgenden Großhandels fordert.
Abschließend betont Rixen, dass die geplante gesetzliche Regelung die Wettbewerbssituation der Großhändler nicht so gefährden darf, dass deren öffentlicher Versorgungsauftrag beeinträchtigt wird. Das würde die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten gefährden.