Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das im Oktober 2020 in Kraft trat, soll insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung zur Modernisierung der Krankenhäuser beitragen. Durch ein Investitionsprogramm stehen den Kliniken seit dem 1. Januar 2021 durch den Bund 3 Milliarden Euro zur Verfügung, weitere 1,3 Milliarden Euro sollen die Länder aufbringen.
Ziele des KHZG
Ziel des Gesetztes sei es unter anderem auch, Ressourcen zu schonen und die Mitarbeitenden zu entlasten – nicht, um sie einzusparen, sondern um mehr Zeit für wichtige Aufgaben in der Patientenversorgung zu schaffen, erklärte Dr. Gerald Gaß, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), im Rahmen des 47. ADKA-Jahreskongress 2022. Dabei ginge es nicht nur um die Mediziner und Pflege, sondern auch um Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Zeit weniger mit logistischen Aufgaben verbringen und stattdessen aktiv in den Behandlungsprozess eingebunden werden sollten.
Födertatbestände
In §19 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung und §14a Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind die folgenden elf Vorhaben (Fördertatbestände) festgelegt, welche gefördert werden.
- Digitalisierung der Notaufnahme
- Patientenportal für Aufnahme- und Entlassmanagement
- Elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
- Teil oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme
- Digitales Medikationsmanagement
- Interner digitaler Prozess zur Anforderung von Leistungen
- Abstimmung des Leistungsangebotes mehrerer Krankenhäuser
- Onlinebasiertes Versorgungsnachweissystem für Betten
- Weiterentwicklung telemedizinischer Verfahren
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der TI-Systeme
- Anpassung von Patientenzimmern an besondere Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie
Beantragung der Fördermittel
Um entsprechende Fördermittel zu erhalten, mussten Bedarfsanmeldungen mit geplanten Digitalisierungs- und Modernisierungsvorhaben sowie die dafür nötigen Finanzmittel an das zuständige Land erfolgen. Geplant war, dass das Land innerhalb von drei Monaten entscheidet, ob und in welcher Form eine Förderung der Projekte stattfinden wird, um diese bis zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu beantragen. Auch bereits gestartete Projekte können noch nachträglich in die Förderung einbezogen werden, um den Prozess zu beschleunigen.
Bewilligungsstau beim BAS
Das BAS sei aktuell allerdings überfordert den eingereichten über 6.000 Anträgen nachzukommen, erklärt Gaß. Ziel war es, alle Anträge bis zum 31. März 2022 zu bearbeiten. Bisher gilt das allerdings nur für etwa 50% der Bestandsanmeldungen. Man wolle laut BAS und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun zusätzliches Personal rekrutieren, um den Prozess voranzutreiben und den Bewilligungsstau aufzulösen.
Forderung nach Fristverlängerungen
Aus diesem Grund sei die DKG aktuell in Verhandlungen mit dem BMG, um die ohnehin ambitionierten festgelegten Fristen zu verlängern, berichtete Gaß. Er vermutet, dass manche Projekte erst Ende des Jahres bewilligt werden könnten. Dies sei für Krankenhäuser, die aus finanziellen oder bürokratischen Gründen erst nach Bewilligung mit ihren Projekten starten können, ein Nachteil.
Reifegradmessung
Im Rahmen des KHZG sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, zwei Reifegradmessungen der Digitalisierung durchzuführen. Dadurch soll evaluiert werden, inwieweit die Digitalisierungsziele zwischen Juni 2021 bis Juni 2023 (teil-)umgesetzt werden. Die Evaluation des Reifegrades soll ausschließlich online mithilfe von Online-Fragebögen als Selbstauskunft erfolgen. Erst Ergebnisse wurden im Februar 2022 veröffentlicht.
Internationaler Vergleich
Im Internationalen Vergleich schneidet Deutschland dabei auf Basis der prognostizierten EMRAM-Stufen gut ab. Knapp ein Drittel der deutschen Krankenhäuser erfüllen die Kernforderungen des internationalen Modells mit geschätzten Reifegraden bis zur Level-5-Zertifizierung. Gaß erklärt, dass viele der Krankenhäuser bereits bestimmte Aspekte in allen Stufen erfüllen, ein Levelaufstieg aber erst bei vollständigem Abschluss einer Stufe erfolge.
Aus diesem Grund wurde mit dem sogenannten DigitalRadar Score ein eigenes Bewertungssystem für den nationalen Vergleich entwickelt. Jedes teilnehmende Krankenhaus bekommt bei Teilnahme Zugriff auf ein eigenes Dashboard zur Selbsteinschätzung.
Digitales Medikationsmanagement
Im Rahmen der Reifegradmessung wurde der Anteil der durchschnittlich erreichten Punkte [%] einzelner Digitalisierungsprozesse anhand des DigitalRadar Score gemessen. Für Auftrags- und Medikationsmanagement beträgt dieser Wert beispielsweise 20%, der allgemeine Durchschnittswert liegt bei 39%. Das zeige, dass die Interoperabilitätskomponenten der klinischen Prozesse in vielen Krankenhäusern bisher nicht ausreichend vorhanden sind.
Knapp 1.000 der gestellten 6.000 Anträge (ca. 15%) fallen auf das digitale Medikationsmanagement zurück. Laut Gaß hatte sich die DKG einen höheren Prozentsatz entsprechender Projekte gewünscht. Gerade im Hinblick auf unerwünschte Wirkungen aufgrund von Medikationsfehlern hält der Hauptgeschäftsführer der DKG diesen Punkt jedoch für besonders wichtig. Denkbar sei allerdings, dass die Häuser zum Teil anderer Prioritäten gesetzt haben oder der Aufwand ein Closed-Loop-System einzuführen zu groß sei, um ihn in der vorgegebenen Frist umsetzten zu können.
Sanktionierungsregelung
Für die Fördertatbestände 2 bis 6 gilt eine Sanktionierungsregelung. Sind diese digitalen Dienste bis zum 1. Januar 2025 nicht in den Krankenhäusern vorhanden, kann ein Abschlag in Höhe von bis zu 2% des Rechnungsbetrags fällig werden. Dies gilt nicht für einzelne Krankenhäuser, sondern gleichermaßen für alle Beteiligten. Dabei wird die Höhe des Abschlags nicht nur daran festgemacht, wie viele der genannten Leistungen bereitgestellt werden, sondern auch daran, wie häufig sie genutzt werden.
Aus der Sicht von Gaß sei diese Sanktionierungsregelung aufgrund des eigenen Interesses an der Optimierung der Patientensicherheit und der Prozesse nicht vonnöten. Die DKG plant daher diese Regelung anzufechten.
Apotheker in Behandlungsprozess einbinden
Beim Krankenhauszukunftsgesetz handele es sich um ein „kluges“ Gesetzt mit guter Struktur und konkreten Zielvorgaben, erklärte Gaß. Allerdings gibt der Hauptgeschäftsführer der DKG zu Bedenken, dass die Umsetzung der Projekte innerhalb der vorgegebenen Fristen für viele eine nicht leistbare Herausforderung sei.
Das Potenzial die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in den Kliniken zu verbessern sei jedoch erheblich. Durch digitalisierte Prozesse könnten die pharmakologische Kompetenz der Apotheker für eine dringend erforderliche Mitwirkung am Behandlungsprozess verfügbar gemacht werden.










