Im Oktober 2020 trat das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft, dessen Ziel die Modernisierung der Krankenhäuser insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung und damit auch die Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens ist. Im Zuge eines Investitionsprogramms stehen den Krankenhäusern seit dem 1. Januar 2021 durch den Bund 3 Milliarden Euro zur Verfügung, weitere 1,3 Milliarden Euro sollen Länder sowie Krankenhausträger aufbringen. Der Einsatz elektronischer Verordnungssysteme spielt somit zunehmend eine Rolle im klinischen Alltag. Welche Aufgaben Klinikapotheker hierbei übernehmen können, erklärten Rebecca Bisplinghoff, Stationsapothekerin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum und Jan Raimers, Apotheker am Evangelischen Krankenhaus KEH, Berlin auf dem 46. ADKA-Jahreskongress 2021. Beide Referenten gehören dem Ausschuss »Elektronische Verordnung« des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA) an.
Auswahl eines geeigneten Verordnungssystems
Der ADKA führte im Januar 2021 eine Umfrage bei ihren Mitgliedern zur Nutzung elektronischer Verordnungssysteme durch. Von den 216 Teilnehmern gaben 155 (44%) an diese zumindest punktuell einzusetzen. Aktuell sind 22 verschiedene Systeme für Intensivstationen und 28 Systeme für Normalstationen verfügbar. Vor der Auswahl eines Verordnungssystems empfehle es sich daher, dass alle Beteiligten, also Klinikapotheke, Ärzte, Pflege, IT und gegebenenfalls auch Wareneinkauf ein Pflichtenheft erstellen, so Bisplinghoff.
Möglichst wenige Schnittstellen
Generell sollten Systeme mit möglichst wenigen Schnittstellen bevorzugt werden, dabei sind insbesondere Überschneidungen mit dem Krankenhausinformationssystem (KIS) zu beachten. Daher sollte die Software möglichst eine Lösung für alle Bereiche der Klinik (Normal-, Intensivstation, Ambulanz, Fachbereiche) bieten.
Umfangreiche Arzneimitteldatenbank
Ein besonderes Augenmerk sollte auf der Arzneimitteldatenbank liegen. Zu berücksichtigende Punkte sind hier beispielsweise das Einpflegen der Hausliste, eingebundene ATC-Codes und Kurzinformationen zu den Arzneimitteln. Wichtig sind auch Support-Systeme, die Arzneimittelinteraktionen sowie Allergien oder Altersmeldungen anzeigen. Dabei ist zu klären, ob die zusätzliche Integration von Informationen wie der Dosisanpassung an Organfunktionen, Sondengängigkeit oder Inkompatibilitäten von Parenteralia möglich ist.
Funktionalität im Klinikalltag
Die Systeme sollten anwenderfreundlich sein und auf Geschwindigkeit wie einfache Bedienbarkeit geprüft werden. Wichtig hierbei ist auch die Funktionalität für die Apotheke in Bezug auf Logistik und Pharmavisiten. Hierzu zählen beispielsweise eine mögliche Anbindung an Unit-Dose-Systeme, Notfallkonzepte und Bestelllisten für die Pflege. Außerdem sollte das Filtern nach bestimmten Informationen möglich sein sowie Vorlagen von Verordnungsschemata angelegt werden und Prozesse zur Aufnahme- und Entlassmedikation (Closed-Loop) erstellt werden können. Im besten Fall ist sowohl eine apothekeninterne als auch eine Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Bereichen, beispielweise durch Anmerkungen möglich.
Aufgaben der Apotheke
Grundsätzlich sollte die Apotheke alle Aufgaben übernehmen, die die Medikation betreffen, sagt Raimers. Mit der IT sollte ein Verantwortlicher für das Ticketing gefunden werden, damit Support-Anfragen gesammelt und einmalig übermittelt werden.
Schulung des Klinikpersonals
Um den Einsatz elektronischer Verordnungssysteme zu fördern, sollten Ärzte und Pflege in der Anwendung geschult werden. Gerade zu Beginn sei eine engmaschige Betreuung für einen sicheren Umgang wichtig und um die Akzeptanz zu steigern, so Raimers. Auch nach Etablierung des Systems sollte ein Ansprechpartner für Probleme und Anregungen zur Verfügung stehen.
Arbeitsprozesse vereinfachen
Ziel der elektronischen Systeme ist die Erleichterung der Arbeit für Ärzte und Pfleger im Verordnungsprozess. Dazu müssen die Funktionen an die Bedürfnisse der jeweiligen Klinik angepasst werden. Apotheker können dazu die Hausliste und festgelegte Mischungen einpflegen, Therapieplänen erstellen, Schnelleingaben festlegen usw. Zudem sollten die Hinweise auf Wechselwirkungen, die bei der Verordnung angezeigt werden, auf die jeweils Relevantesten eingegrenzt werden, um die Übersichtlichkeit zu wahren.
Aufnahme und Entlassmanagement
Um die Arzneimittelhistorie des Patienten nachvollziehen zu können sind sichere Dokumentationssysteme notwendig. Bei der Aufnahme neuer Patienten kann die Klinikapotheke die Hausmedikation aufnehmen und die Umstellung auf die Klinikmedikation in der Medikationssoftware eintragen. Da eine Pharmavisite nicht bei jedem Patienten möglich ist, kann über die Software eine Vorauswahl anhand von Laborwerten, Alter, Gewicht und anderen Merkmalen getroffen werden. Bei Entlassung der Patienten sollte die Rückumstellung auf die Hausmedikation dokumentiert werden, sinnvoll ist hierbei auch die Kennzeichnung neuer Arzneimittel. Weiterhin wird der Bundeseinheitliche Medikationsplan über die Software erstellt und in den Arztbrief übernommen.
Pflege der Inhalte
Die Klinikapotheke ist außerdem für die Pflege der Softwareinhalte verantwortlich. Dazu zählt zum einen die Aktualisierung der Hausliste, beispielsweise auch wenn Lieferausfälle eine Umstellung nötig machen. Weiterhin pflegt die Apotheke neuer Arzneimittel in die Datenbank ein, eine Schnittstelle zum Marktwirtschaftssystem erleichtert diesen Prozess. Zudem können auch eigene Herstellungen wie Defekturen als „neues Medikament“ hinzugefügt werden.
Patientenversorgung verbessern
Die Einführung elektronischer Verordnungssysteme kann nach Anpassung an die jeweiligen Bedürfnisse der Klinik den Arbeitsalltag für Apotheker, Ärzte und Pflege erleichtern. Durch bereichsübergreifende Kommunikation und Dokumentation kann die Arzneimittelhistorie des Patienten besser verfolgt und somit die Versorgung auch im Hinblick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden.










