Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Mitte Dezember 2023 einen Versorgungsmangel mit salbutamolhaltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform bekannt gegeben. Als Ursache werden Probleme in der Herstellung genannt. Durch die Bekanntgabe des Versorgungsmangels erhalten die zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit, Ausnahmen von den Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu gestatten, beispielsweise den Import oder das Verbringen von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln. Ab Februar soll beispielsweise ein Import aus Spanien zur Verfügung stehen.
Zusätzliche Maßnahmen
Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe des BfArM, der aus Vertretern der Gesundheitsberufe sowie Patienten besteht, empfiehlt nun zusätzlich weitere Maßnahmen, um den Versorgungsmangel einzudämmen.
- Keine Bevorratung: Patienten sollen nur dann ein Folgerezept erhalten, wenn eine neue Verordnung nötig ist. Auf eine individuelle Bevorratung soll verzichtet werden, um allen Patienten eine lückenlose Therapie zu ermöglichen.
- Kleinste Packungsgröße: Es sollte nur die kleinste Packungsgröße (N1) der salbutamolhaltigen Arzneimittel zur pulmonalen Applikation verordnet und in Apotheken abgegeben werden. Falls nötig kann unter Berücksichtigung der lokalen Verfügbarkeit auch die Abgabe der Packungsgröße N1 durch die Entnahme von Teilmengen aus größeren Packungen erfolgen.
- Übernahme Zusatzkosten: Die Krankenkassen sollen für den Zeitraum des Versorgungsmangels eventuell anfallende zusätzliche Kosten übernehmen, auch wenn keine Übernahmepflicht besteht. Dies soll insbesondere für importierte Arzneimittel gelten. Der GKV-Spitzenverband wird die Krankenkassen darüber informieren.
Der Versorgungsmangel wird mindestens im Februar andauern. Eine Prognose für die folgenden Monate kann das BfArM laut eigener Aussage derzeit noch nicht geben.









