Ab dem 1. September 2023 tritt ein neuer Vertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und allen 71 Betriebskrankenkassen (BKK) in Kraft, der die Hilfsmittelversorgung für Versicherte verbessern soll.
Vereinheitlichung der Verträge
Bisher existierten über 20 stark divergierende regionale Einzelverträge, die sowohl für Apotheken als auch für Krankenkassen einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuteten. Der neue Vertrag löst diese Einzelverträge ab und sorgt für eine bundesweit einheitliche Regelung. Dies betrifft unter anderem die Vergütungen für die Abgabe von Hilfsmitteln wie Diabeteshilfsmittel, Hilfsmittel für stillende Mütter und Inhalationsgeräte.
Vorteile für Versicherte und Apotheken
Die neue Regelung bringt deutliche Vorteile für die BKK-Versicherten. Fast alle vertraglich geregelten Hilfsmittel können ohne vorherige Genehmigung sofort abgegeben und gegenüber der Krankenkasse abgerechnet werden. Auch für Apotheken ergibt sich eine Vereinfachung der Arbeitsprozesse, einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Erstellung und Übermittlung der Teilnehmerlisten an eine zentrale Stelle der Betriebskrankenkassen.
Reaktion auf die Marktlage
Der Vertrag enthält auch allgemeine Aufschlagsregelungen für apothekenrelevante Hilfsmittel, um der volatilen Marktlage gerecht zu werden und angemessen auf aktuelle Preissteigerungen zu reagieren.
Einschätzung und Fazit
DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann betont, dass der neue Vertrag zu einer Erleichterung im Apothekenalltag führen wird, insbesondere angesichts des Personalmangels und der anhaltenden Lieferengpasskrise. Allerdings wird erwartet, dass die wirtschaftliche Schieflage der Apotheken durch den neuen Vertrag nicht behoben wird.
Die neue Vereinbarung stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung und zur Reduzierung der Bürokratie sowohl für Apotheken als auch für Versicherte dar. Sie ist ein deutlicher Erfolg der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und bietet eine solide Grundlage für zukünftige Entwicklungen.










