Für Apotheken, die pflegebedürftige Menschen respektive deren Angehörige mit Pflegehilfsmitteln versorgen, gibt es demnächst Neuerungen zu beachten. Ab dem 1. Juni 2025 treten die neuen Regelungen in Kraft, die die Versorgung vereinfachen sollen. Hintergrund ist ein nun abgeschlossener Schiedsspruch im Verfahren zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband.
Weniger Bürokratie
Ziel der Neuregelungen ist es, Apotheken von überbordender Bürokratie zu entlasten und die Versorgung für Patienten zu verbessern. Etwa 3,8 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Apotheken leisten hier eine wichtige Rolle in Beratung und Versorgung.
Künftig müssen Pflegekassen die beliefernden Apotheken umgehend informieren, wenn ein Patient zu einem anderen Anbieter wechselt. Das senkt das Ausfallrisiko für Apotheken. Auch bei der Abrechnung wird es einfacher: Papierbasierte Vorgaben werden durch digitale Dokumentationsprozesse ersetzt, Kosten für die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlags dürfen nicht mehr erhoben werden. Zudem erhalten Apotheken mehr Möglichkeiten zur Korrektur von Rechnungen und sollen von mehr Transparenz profitieren.
Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung
Dr. Jan-Niklas Francke, DAV-Vorstandsmitglied, sagt zu der Entscheidung: „Die Prozesse in der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln werden nun deutlich verschlankt – weniger Papier, eine faire Zuordnung von anfallenden Kosten, transparente und gleichberechtigte Regelungen in der Vertragsumsetzung sowie eine ausgewogene Honorierung der Versorgung.“ Die wegfallenden bürokratischen Pflichten ermöglichten mehr Zeit für die fachkompetente Beratung der Patienten und ihrer Angehörigen.
„Durch den demographischen Wandel werden in den kommenden Jahren immer mehr Menschen pflegebedürftig und erhalten Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die neuen Vertragsinhalte geben den Apotheken wieder Planungssicherheit, um die wohnortnahe Versorgung der Pflegebedürftigen professionell sicherzustellen“, sagt Francke.
Pflegehilfsmittel: Wichtig für die Versorgung
Pflegehilfsmittel sind für viele Pflegebedürftige im Alltag unerlässlich. Laut Statistischem Bundesamt wurden Ende 2023 rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig eingestuft. Etwa 86 % davon wurden im häuslichen Umfeld versorgt. Apotheken bleiben für diese Zielgruppe ein wohnortnaher und niedrigschwelliger Versorgungsweg.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der monatliche Erstattungsbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 42 Euro, davor waren es 40 Euro. Die Anpassung wurde im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) gesetzlich festgeschrieben.










