Arzneimittelversorgung gefährdet: PHAGRO warnt vor unbegrenzten Rabatten

Im neuen Koalitionsvertrag kündigen CDU/CSU und SPD die Aufhebung des sogenannten Skontoverbots an. Der PHAGRO warnt in einem Positionspapier vor massiven wirtschaftlichen Einbußen und einer Schwächung der Arzneimittelversorgung.

Pharmazeutischer Großhandel

Der PHAGRO – Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels – kritisiert in seinem aktuellen Positionspapier Vorhaben im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. Der Verband lehnt die geplante Freigabe unbegrenzter Rabatte auf den Großhandelspreis ab. Diese Maßnahme gefährde die wirtschaftliche Basis des vollversorgenden Großhandels und damit auch die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland.

Freigabe unbegrenzter Rabatte

Hintergrund ist die geplante Freigabe unbegrenzter Rabatte auf den Großhandelspreis. Diese Maßnahme, so die Politik, sei „finanzneutral“. Das ist eine Einschätzung, die der PHAGRO zurückweist. Laut Berechnungen der Großhändler würden auf sie jährlich Verluste von bis zu 255 Millionen Euro entfallen und das bei einem Gesamtgewinn der Branche von nur 310 Millionen Euro (2024).

Gefährdung der Lieferkette

„Wenn die Wirtschaftlichkeit des Pharmagroßhandels in Frage gestellt wird, werden auch Apotheken und Patienten die negativen Folgen spüren. Es ist insofern ein Beitrag zur Erhaltung der Apothekenstruktur, den Großhandel nicht weiter zu schwächen“, so die PHAGRO-Mitglieder. Die geplante Änderung könnte nach Einschätzung des Verbands die heute übliche, mehrmals tägliche und bedarfsgerechte Belieferung der Apotheken einschränken. Auch das Vorhalten kritischer Arzneimittel und das Management von Lieferengpässen seien in Gefahr.

Vollversorgender Großhandel ist unverzichtbar

Der Beitrag des vollversorgenden Großhandels zur flächendeckenden Versorgung werde weitgehend übersehen, kritisiert der Verband. Täglich beliefern die Mitgliedsunternehmen des PHAGRO rund 17.000 Apotheken mehrmals täglich, unabhängig von Standort und Umsatz. Dabei werden etwa 95 % aller verschreibungspflichtigen Arzneimittel über den Großhandel verteilt. Jeder Standort lagert im Durchschnitt über 100.000 verschiedene Artikel, darunter kühlpflichtige Präparate und Betäubungsmittel.

„Der Großhandel erfüllt Aufgaben, die weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen“, heißt es in dem Papier. Leistungen wie Bevorratung, die bedarfsgerechte zeitnahe Belieferung aller Apotheken, Vorfinanzierung und das aktive Monitoring von Lieferengpässen würden im politischen Raum oft nicht gesehen oder für selbstverständlich gehalten werden. Nicht zu vernachlässigen sei die Fähigkeit, auch in Krisensituationen, etwa bei Pandemien, Naturkatastrophen oder internationalen Lieferkettenstörungen, die Versorgung aufrechtzuerhalten.

Wirtschaftliche Schieflage

Trotz dieser zentralen Bedeutung ist die wirtschaftliche Lage des Großhandels angespannt. Die gesetzlich festgelegte Marge ist seit über zehn Jahren unverändert, während die Betriebskosten für Energie, Personal, IT und Logistik kontinuierlich steigen. Bereits heute führt die Abgabe zahlreicher, insbesondere hochpreisiger Arzneimittel zu Verlusten. Investitionen in Digitalisierung und Versorgungssicherheit werden dadurch zunehmend ausgebremst.

„Skontofreigabe“ als Bedrohung

Die im Koalitionsvertrag angekündigte „Aufhebung des Skontoverbots“ ist aus Sicht des PHAGRO nicht nur irreführend, sondern gefährlich. Ein echtes Skontoverbot habe nie bestanden, denn der Großhandel gewährt weiterhin Rabatte im gesetzlich zulässigen Rahmen. Das BGH-Urteil vom Februar 2024 erlaubt jedoch Skonti ausschließlich auf den variablen Zuschlag, nicht auf den Festzuschlag von 73 Cent pro Packung. Die geplante Regelung würde es Apotheken ermöglichen, Preisnachlässe auf den gesamten Großhandelszuschlag zu fordern und das würde dem Großhandel nahezu vollständig die wirtschaftliche Grundlage entziehen.

Angemessene Vergütung anstelle unbegrenzter Rabatte

Der PHAGRO appelliert an die neue Bundesregierung, alle Akteure entlang der Handelsketten ausreichend zu vergüten und die Apotheken nicht zulasten des vorgelagerten Großhandels zu finanzieren. Eine angemessene Vergütung der Apotheken müsse über die Apothekenzuschläge erfolgen und nicht durch verdeckte Umverteilungen aus dem Großhandelszuschlag. „In einer Zeit multipler Krisen“ müsse die Politik laut dem Positionspapier „Probleme lösen und keine neuen schaffen.“ Der Verband weist daraufhin, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung ein hohes Gut sei, das keinesfalls gefährdet werden dürfe.

Autor:
Stand:
16.04.2025
Quelle:
  1. PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V.: Pressemeldung, 10.04.2025.
  2. PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V.: Positionspapier, 10.04.2025.
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