BfArM verschärft Vorgaben für Codein: Was Apotheken jetzt beachten müssen
Codein-haltige Arzneimittel stehen erneut im Fokus der Arzneimittelsicherheit. Nach einem europäischen Risikobewertungsverfahren fordert das BfArM Anpassungen der Produktinformationen. Für Apotheken ist das besonders relevant, da auch Standardzulassungen erfasst sind.
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Quelle:
- Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) – AMK-Nachrichten – 02/26 Information der Institutionen und Behörden: BfArM: Aktualisierung der Produktinformationen für Codein-haltige Arzneimittel (mit Standardzulassung): neue und aktualisierte Risik, 05.01.2026
- BfArM - PSUR Single Assessment (PSUSA) - Umsetzung des einstimmigen Beschlusses der Koordinierungsgruppe vom 15.10.2025 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Codein, 16.12.2025










