GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet – Kritik reißt nicht ab

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde am 20. Oktober 2022 verabschiedet. Die betroffenen Branchen kritisieren die beschlossenen Maßnahmen weiterhin stark.

Unzufriedenheit

Das vielfach kritisierte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde am Donnerstag, den 20. Oktober 2022, im Bundestag verabschiedet. Am 28. Oktober 2022 hat der Bundesrat das Gesetz abschließend gebilligt. Mit dem Gesetz sollen Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen werden. Die verschiedenen Maßnahmen betreffen sowohl Apotheken als auch die pharmazeutische Industrie sowie die Ärzteschaft.

Honorarkürzungen bei Apotheken

Der Kassenabschlag für Apotheken soll über zwei Jahre erhöht werden. Bisher liegt dieser pro rezeptpflichtigem Arzneimittel bei 1,77 Euro, wird jedoch auf 2,00 Euro angehoben. Für die 18.000 Apotheken in Deutschland entspricht das einer Belastung von 120 Millionen Euro netto jährlich. Bereits im Vorfeld hatte Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) die Maßnahme als „Schlag ins Gesicht“ bezeichnet. Das Apothekenhonorar wurde vor zehn Jahren letztmalig angepasst.

Streik in Apotheken

Am Tag vor der Verabschiedung im Bundestag hatten Apotheken in den Bundesländern Brandenburg, Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein gestreikt. In der Region Nordrhein wurden als Zeichen des Protests um 11:55 Uhr die Ladenbeleuchtung ausgeschaltet oder gedimmt. Die Apotheken erregten dadurch viel Aufmerksamkeit, sogar in Frankreich wurde über die Streiks berichtet. Eine Änderung des Gesetzes konnte jedoch nicht erzielt werden.

Apotheken sind keine Kostentreiber

"Dies ist ein schwarzer Tag für die Apotheken in Deutschland. Wir haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren der Politik geholfen, die Pandemie zu meistern. Als Dank dafür wird ausgerechnet jetzt, wo die Apotheken wegen Inflation und Energiekrise selbst Hilfe und Entlastung bräuchten, die Vergütung gekürzt. Dabei gab es bis zuletzt finanzielle Spielräume bei der Gestaltung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, die Bundesregierung und Parlament einfach nicht für die Apotheken vor Ort nutzen wollten.“, so Overwiening. Die Apotheken seien mit einem Anteil an den jährlichen GKV-Ausgaben von 1,9%, der seit 2005 sinke, keine Kostentreiber.

Belastung von Forschung, Entwicklung und Produktion

Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland (vfa) prognostiziert für die kommenden zwei Jahre einen deutlichen Produktionsrückgang. Grund dafür seien nicht nur die hohe Inflation, bestehende Lieferengpässe und steigende Energiekosten, sondern auch die Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Neben einem erhöhten Herstellerabschlag von 7% auf 12%, belasten auch die Verlängerung des Preismoratoriums bis 2026, die Geltung des AMNOG-Erstattungspreises ab dem 7. Monat sowie eine Aufweichung des Orphan Drug Status die Forschung, Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln.

Schwächung des Standortes Deutschland

„Dieses Gesetz ändert die Geschäftsgrundlage der pharmazeutischen Industrie in Deutschland grundlegend“, so Han Steutel, Präsident des vfa. Allein aus dem Herstellerrabatt resultierten zusätzliche Belastungen von 1,3 Milliarden Euro für 2023. Die Eingriffe in das Erstattungssystem verstärken den Kostendruck zusätzlich. Steutel erläutert: „Die Politik sucht händeringend nach Innovations- und Wachstumstreibern für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Eine jetzt noch stabile Branche – zudem mit großem Potenzial – massiv zu schwächen ist grob fahrlässig und widerspricht jedem ökonomischen Sachverstand.“

Rückgang innovativer Arzneimittel

Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) erklärte ebenfalls, die Maßnahmen stünden im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der noch für die Stärkung des Standorts und die Weiterentwicklung der Versorgung stand. „Die Hürden für Innovationen werden so hochgeschraubt, dass weniger Neueinführungen in der Versorgung ankommen werden. Erste Unternehmen haben bereits Konsequenzen gezogen und Markteinführungen innovativer Arzneimittel zurückgestellt“, so Cranz.

Neupatientenregelung gestrichen

Auch die Ärzteschaft treffen die Sparmaßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Zum 1. Januar 2023 wird die Neupatientenregelung abgeschafft, zudem wird die Finanzierung der offenen Sprechstunde beschränkt. Zwar werden gleichzeitig die Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung erhöht, dies ist laut dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, aber „bestenfalls ein Tropfen au den hießen Stein“.

Protestaktionen blieben wirkungslos

Dass die Neupatientenregelung gestrichen werden soll, hatte in der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft weitreichende Protesten ausgelöst. Über 50.000 Ärzte und Psychotherapeuten unterzeichneten einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, in dem sie vor den drohenden Auswirkungen warnten. In vielen Regionen fanden Protestaktionen statt, Praxen blieben zeitweise geschlossen.

Falscher Weg

Alle Betroffenen sind sich einig: das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sei nicht die richtige Maßnahme. So erklärte die ABDA-Präsidentin Overwiening: "Die Politik ist in der falschen Richtung unterwegs. Sie muss umkehren und Apotheken entlasten. Dafür werden wir kämpfen.“ Und auch der BAH-Hauptgeschäftsführer Cranz verwendet eine ähnliche Formulierung: „Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber den falschen Weg eingeschlagen.“ Anstatt weiter die Grundlagen von Wachstum und Wohlstand zu beeinträchtigen, sei es dringend an der Zeit, langfristig ausgerichtete Strukturreformen anzugehen.

Ärzteschaft enttäuscht

„Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, die aktuell mit immensen Kostensteigerungen zu kämpfen haben, sind frustriert und maßlos enttäuscht von diesem Beschluss.“, erklärte Gassen. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, wertete die Maßnahmen als „Ausdruck fehlender Wertschätzung für die Arbeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“. Die Bundesregierung müsse sich ihrer Verantwortung bewusst sein, dass sie Patientinnen und Patienten hierzulande entgegen aller Versprechungen mit diesem Vorstoß massiv Leistungen kürze.

Autor:
Stand:
31.10.2022
Quelle:
  1. ABDA: GKV-Spargesetz verabschiedet - Overwiening: "Ein schwarzer Tag" (20.10.2022)
  2. ABDA: Hohe Streikbeteiligung erzielt (20.10.2022)
  3. BAH, Pressemitteilung, 20. Oktober 2022
  4. Bundesrat, Bundesrat kompakt - TOP 38, 28.10.2022
  5. KBV: Bundestag schafft Neupatientenregelung ab - Zuschläge zur Terminvermittlung kompensieren den Wegfall nicht (20.10.2022)
  6. Vfa, Pressemitteilung, 20. Oktober 2022
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