Seit dem 1. Oktober 2016 haben Versicherte, die mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan mit Anwendungshinweisen zu allen verordneten Arzneimitteln (§ 31a SGB V). Dieser Plan kann auch elektronisch auf der Gesundheitskarte gespeichert und aktualisiert werden. Die Anwendungshinweise enthalten neben dem Handelsnamen auch Wirkstoff, Darreichungsform und Wirkstärke. Diese Angaben sind standardisiert, laienverständlich und basieren auf den Zulassungsdaten.
Die Referenzdatenbank
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert nun über eine Weiterentwicklung der Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel nach § 31b SGB V. Die Datenbank soll als Grundlage für die Erstellung des bundeseinheitlichen Medikationsplans sowohl in Papierform (BMP) als auch elektronisch (eMP) dienen. Sie wurde im Zuge des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) konzipiert, unter anderem, um die Arzneimitteltherapiesicherheit durch digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte, digitale Gesundheitsanwendungen und den eMP zu verbessern. Ziel ist es, patientenverständliche und standardisierte Angaben zu verordneten Arzneimitteln bereitzustellen.
Datenbankpflege durch das BfArM
Mit der technischen Umsetzung und Pflege der Referenzdatenbank wurde das BfArM beauftragt. Seit dem 1. April 2024 steht die Datenbank nicht nur für Fachkreise und Patienten, sondern auch kommerziellen Nutzern zur Verfügung. Die Inhalte werden zweimal monatlich – jeweils zum 1. und 15. – aktualisiert.
Unstimmigkeit in der Datenbank
In Einzelfällen korrelieren jedoch derzeit patientenfreundlich formulierte Wirkstoffbezeichnungen nicht exakt mit der pharmazeutisch-rechnerisch angegebenen Wirkstoffstärke überein. Die betroffenen Einträge in der Datenbank eignen sich daher nicht als Grundlage für Dosierschemata oder Therapieentscheidungen.
Anpassung der angegebenen Wirkstoffstärke
Die bisherigen Erfahrungen aus der klinischen Anwendung zeigen, dass eine Wirkstoffstärke besonders gut verstanden wird, wenn sie mit der jeweiligen Arzneimittelbezeichnung übereinstimmt. Um das zu berücksichtigen, wurde eine Regeländerung beschlossen. Die technische Umsetzung soll bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein.
Parallel erfolgen bereits manuelle Datenkorrekturen, sodass die Anpassungen mit den laufenden zweiwöchentlichen Datenlieferungen schrittweise wirksam werden.
Medikationsfehler vermeiden
Um potenzielle Fehler bei der Arzneimittelanwendung zu vermeiden, sind alle medizinisch Tätigen aufgerufen, Medikationspläne sorgfältig auf Plausibilität zu prüfen. Unstimmigkeiten sollten dem BfArM gemeldet werden.










