Die Abteilung Taxation des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) hat bei der Mitgliederversammlung eine positive Retax-Bilanz für das Jahr 2024 vorgelegt. Zwar blieb die Zahl der geprüften Rezepte und Retaxationsfälle nahezu konstant, doch der Gesamtwert der Retaxationen sank im Vergleich zum Vorjahr deutlich, nämlich um fast eine Million Euro.
Gesetzliche Anpassung bringt Erleichterung
Das Inkrafttreten des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) war maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Zahlen zurückgingen. Seit 2023 verbietet dieses Gesetz bei Verstößen gegen Rabattverträge eine vollständige Retaxation. Es darf nun nur noch das Apothekenfixum einbehalten werden, während Einkaufspreis und Mehrwertsteuer erstattet werden müssen.
LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth freute sich über die Entwicklung: „Für 2024 hat sich somit bestätigt, was sich letztes Jahr bereits abgezeichnet hatte: Durch die greifenden Regelungen des ALBVVG sind die Retaxationsbeträge deutlich gesunken.“
Rezepturen oft Streitfälle
Allerdings traten neue Retaxgründe in den Vordergrund. Das betraf zum Beispiel Rezepturen, bei denen unterschiedliche Auslegungen der Arzneimittelpreisverordnung zu Unsicherheiten führten. Diese Fälle sind noch strittig und wurden daher nicht in die Bilanz für 2024 aufgenommen.
Bagatell-Retaxationen bestehen fort
Trotz sinkender Retaxationssummen bleibt der Aufwand hoch. Auch Bagatellbeträge - etwa 0,60 Euro bei angeblich zu Unrecht abgerechneten Lieferengpass-Pauschalen - werden weiterhin retaxiert. Hofferberth kritisiert dies als ineffizient und spricht von einem „Unterfangen, welches am Ende auch bei den Kassen Geld verbrennt und nicht kosteneffizient ist.“
Die Zahlen im Überblick
Die Gesamtsumme der vom LAV Baden-Württemberg geprüften Retaxationen betrug 2024 rund 980.402 Euro. Das entspricht einem deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (1.931.800 Euro). Von diesem Betrag konnten 621.683 Euro, also 63,4 %, im Einspruchsverfahren erfolgreich für die Apotheken zurückgeholt werden. Im Vorjahr lag die Rückholquote noch bei 73 %.
Weniger Rezeptprüfungen
Insgesamt wurden 10.523 Rezepte geprüft, nachdem sie von den Krankenkassen beanstandet worden waren. Das sind etwas weniger als im Jahr 2023, in dem 11.321 Rezepte überprüft wurden. Die Prüfungen führten zu 4.842 Retaxationsvorgängen. Das ist ebenfalls ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr mit 5.875 Fällen.
Es wurden 1.879 dieser Fälle zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden. In 2.963 Fällen ergab sich, dass die Beanstandung der Kassen berechtigt war. Die zugrunde liegende Retax-Summe belief sich auf 358.718 Euro. Das stellt im Vergleich zum Vorjahr (442.923 Euro) ebenfalls einen Rückgang dar.
Viele Retaxationen unberechtigt
Die Zahlen unterstreichen, dass auch 2024 der Großteil der von den Kassen durchgeführten Retaxationen unberechtigt war. Zwei Drittel des Gesamtwertes der geprüften Retaxationen konnten durch Einspruchsverfahren oder Nachweise erfolgreich abgewehrt werden.









