Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Apotheken beim Einkauf von Rx-Arzneimitteln über den Großhandel oder beim Direkteinkauf keine Skonti, die über die 3,15% -Spanne hinausgehen, gewährt bekommen dürfen. Mit dieser Feststellung folgt der BGH einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) aus Juni 2023. Für die Apotheken sind die wirtschaftlichen Folgen gravierend. Der Skonto-Streit geht auf die Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Pharmahändler zurück.
Hintergrund des Streits
Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Richter am BGH ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts aus Juni 2023. Damals hatte die Wettbewerbszentrale gegen eine pharmazeutische Unternehmerin im Direktvertrieb geklagt, weil diese Apotheken sowohl 3,04% Rabatt als auch 3% Skonto gewährte, wenn diese innerhalb von 14 Tagen zahlten.
Durch die gewährten Konditionen lag jedoch laut dem Kläger der Apothekeneinkaufspreis unter dem Mindestpreis für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel gemäß AMPreisV. Der BGH hat nun entschieden, dass bei Rx-Medikamenten der pharmazeutische Großhändler die gesetzlichen Preisuntergrenzen nicht unterschreiten darf. Das bedeutet, dass er Apotheken maximal den Rabatt gewähren darf, den er selbst erhält.
Ertragsverlust droht
Bislang konnten Apotheken durch die Kombination aus Rabatten und Skonti beim Rx-Einkauf Geld einsparen. Die Einsparungen waren für viele Apotheken wirtschaftlich wichtig und fallen nun wohl weg. Die Treuhand Hannover, eine Steuer- und Wirtschaftsberatung für Apotheken, Ärzte und weitere Heilberufe, geht dadurch von einem Ertragsverlust von durchschnittlich 16% für die Apotheken aus. Bei durchschnittlicher Umsatzgröße entspricht das etwa 22.000 Euro weniger pro Jahr.
Statement des DAV
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Dr. Hans-Peter Hubmann, äußerte sich in einer Stellungnahme zu dem Urteil, das für ihn nicht überraschend gekommen sei. Er wiederholte die Forderung nach sofortiger spürbarer finanzieller Entlastung der Apotheken, da die Unterfinanzierung weiter verschärft werde. Hubmann forderte weiterhin, dass die politisch Verantwortlichen ihrer Verantwortung gerecht werden. „Will man die Arzneimittelversorgung in Deutschland nicht grundsätzlich aufs Spiel setzen, zählt hier jeder Monat“, sagte der Vorsitzende des DAV.
Ruf nach einem Rettungsschirm
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) fordert, dass die Gesundheitspolitik tätig wird und einen Rettungsschirm für die Apotheken im Land ausspannt. Laut LAV-Präsidentin Tatjana Zambo war ein Großteil der Apotheken bereits vor dem Urteil des BGH betriebswirtschaftlich „mehr als auf Kante genäht“.
Der LAV verlangt zudem eine sofortige, deutliche Absenkung oder sogar Abschaffung des Apothekenabschlags, eine Anpassung des Apothekenhonorars durch Erhöhung des Fixbetrages sowie eine deutliche Anhebung von Dienstleistungshonoraren. Außerdem sollten Apotheker nicht mehr weiterhin kostenpflichtig sowohl der zuständigen Apothekerkammer als auch als Selbständige der jeweiligen Industrie- und Handelskammer beitreten müssen.










