Den Referentenentwurf in seiner aktuellen Form lehnt die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. daher ab. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme hervor.
Degradation der Apotheken
Der Entwurf nutze, so heißt es in dem Schreiben, die chronische Unterfinanzierung des deutschen Apothekenwesens als Vorwand, um die Qualitätsanforderungen dieses Sektors irreparabel auf ein unverantwortliches Niveau zu senken. Arzneimittel würden zu Konsumgütern degradiert. Apotheken und Apotheker könnten durch reine Logistik und Handel ersetzt werden.
Folgekosten für die Sozialsysteme
Die Folge ist laut ABDA eine erhebliche Verschlechterung der Arzneimitteltherapie- und Patientensicherheit. Das belaste die Sozialsysteme mit absehbaren Folgekosten. Inhabergeführte Apotheken würden ruiniert, Arbeitsplätze für Apotheker vernichtet und der Weg für Fremdbesitz geebnet. Die negativen Konsequenzen werden laut der ABDA mit vermeintlich guten Absichten und irreführender Begrifflichkeit verschleiert. Es soll ein grundlegender Systemwandel herbeigeführt werden.
Vernichtung von Apotheken
Viele Apotheken schließen bereits wegen Unterfinanzierung. Die Umverteilung der ohnehin unzureichenden finanziellen Mittel innerhalb des Systems werde auch die letzten vollständig ausgestatteten Apotheken unrentabel machen und weitere mittelständische Betriebe vernichten.
Betriebsstätten ohne vor Ort anwesende Apotheker entziehen laut ABDA dem Begriff „Apotheke“ seinen Kern und ebnen den Weg für Fremdbesitz. Dies würde etwa 40.000 Apothekern den Arbeitsplatz kosten. Zudem entstehe ein Widerspruch dazu, dass zusätzliche Aufgaben für Apotheken durch andere Gesetze vorgeschrieben werden.
Telepharmazie keine Alternative
Die Möglichkeit, zusätzlich zu den derzeit maximal vier Betriebsstätten einer Apotheke zwei „Zweigapotheken“ zu betreiben und Entfernungen zwischen den Betriebsstätten von etwa drei Stunden Fahrzeit zuzulassen, macht die eigenverantwortliche Leitung einer Apotheke laut ABDA illusorisch.
Die negativen Folgen für die Versorgung könnten nicht durch „telepharmazeutische“ Angebote kompensiert werden. Ein Kernelement hochwertiger Versorgung ist die Beratung durch den Apotheker, wobei die Fachkraft den Beratungsbedarf des Patienten erkennt.
Trivialisierung des Arzneimittels
Dem Betrieb von Abgabeautomaten ist laut der Stellungnahme somit der Weg geebnet, da pharmazeutisches Personal bei der Auslieferung eines Arzneimittels verzichtbar gemacht wird, wenn eine Beratung per Telepharmazie erfolgen kann. Dies führe zur Trivialisierung des Arzneimittels und hat nachteilige Folgen für den Gesundheitsschutz.
Notversorgung droht
Die Zentralisierung von Rezepturherstellung und Laboranalytik in einer Betriebsstätte schwächt laut ABDA die Resilienz des Systems. Ein Ausfall könnte zur Mangelversorgung einer ganzen Region führen.
Die Aufhebung der ständigen Dienstbereitschaft zugunsten einer Mindeststundenzahl innerhalb der ortsüblichen Geschäftszeiten und die damit verbundenen Einsparmöglichkeiten könnten dazu führen, dass die kaufmännische Kalkulation die verlässliche Versorgung ersetzt.
Verpasste Chancen
Die Chance, durch eine schnelle Umsetzung von Regelungen zur Korrektur der Rechtslage bei der Gewährung von Skonti zumindest eine minimale wirtschaftliche Erleichterung für öffentliche Apotheken zu schaffen, wird verpasst. Die ABDA fordert daher, den Entwurf zurückzuziehen und eine angemessene Finanzierung des bewährten Systems sicherzustellen. Nur so könne die qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erhalten bleiben.










