Landgericht Köln stoppt Werbung aus dem Ausland über „KIM“

Das geschlossene E-Mail-System KIM ist für den sicheren Austausch medizinischer Daten gedacht. Ein niederländischer Arzneimittelversender hatte das System für Eigenwerbung genutzt. Die Apothekerkammer Nordrhein klagte erfolgreich vor dem Landgericht Köln.

Online-Apotheke

Unerwünschte Werbung gehört für viele zum digitalen Alltag. Doch ein geschlossenes medizinisches Kommunikationssystem darf dafür nicht zweckentfremdet werden. Das sieht jedenfalls das Landgericht Köln so. Es untersagte einem niederländischen Arzneimittelversender verboten, über das System „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) Werbung an Arztpraxen zu verschicken.

Missbrauch für Werbung

KIM ist Teil der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen und dient dem sicheren, datenschutzkonformen Austausch sensibler medizinischer Informationen etwa zwischen Arztpraxen, Apotheken und Kliniken. Ein ausländischer Versandhändler hatte das System missbraucht, um Ärzte und Praxisteams dazu aufzufordern, E-Rezept-Token direkt an ihn zu übermitteln und damit faktisch Werbung für seine Dienste zu machen.

Klage der Apothekerkammer Nordrhein

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ging gegen diese Praxis juristisch vor und bekam in vollem Umfang recht. Das Landgericht Köln untersagte dem Versender, KIM weiterhin für Werbezwecke zu nutzen. Bei Verstoß drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und ersatzweise Ordnungshaft.

„Wir freuen uns sehr, dass die Richter auf ganzer Linie unserer Argumentation gefolgt sind, dass es nicht in Ordnung ist, das für den sicheren Austausch medizinischer Dokumente geschaffene KIM-System für solcherlei Werbung zu missbrauchen“, so Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der AKNR. Werbung über KIM sei nicht nur Spam, sondern könne auch Ärzte in berufsrechtliche Konflikte bringen, wenn sie Patienten aktiv zur Bestellung bei einer Versandapotheke anregen.

Kampf gegen unlauteren Wettbewerb

Rechtsanwältin Dr. Anne Bongers-Gehlert, die die Kammer regelmäßig juristisch vertritt, sieht das Urteil als einen von vielen wichtigen Schritten im Kampf gegen unlauteren Wettbewerb vonseiten niederländischer Versender: „Ganz gleich, ob es um unerlaubte Boni geht, um neuartige Plattformen, die den Kontakt zwischen Patienten und Arzt überflüssig machen, oder um Werbung für unzulässige Kooperationen zwischen Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern – wir werden dran bleiben und nicht nachgeben, wenn es darum geht, die bestmögliche Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln zu ermöglichen.“

Arzneimittel sind besondere Waren

Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR, betont, dass Medikamente keine gewöhnlichen Handelswaren sind. „Seit Jahren beobachten wir einen immer sorgloseren Umgang mit Arzneimitteln – gerade im Lifestyle-Bereich. Wir sind davon überzeugt, dass die beste Gesundheitsversorgung durch Ärztinnen und Ärzte sowie die Apotheken vor Ort ermöglicht wird. Der ausländische Versandhandel bietet nach unserer Überzeugung nicht annähernd den gleichen Service wie die Apotheke vor Ort. Daher werden wir weiterhin konsequent gegen diese Fehlentwicklungen vorgehen“, so Hoffmann.

Autor:
Stand:
30.06.2025
Quelle:

Apothekerkammer Nordrhein (AKNR): Pressemitteilung, 13.06.2025.

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