Berufsbedingte Hauterkrankungen im Fokus zweier bundesweiter Aktionswochen

Berufsbedingter Hautkrebs und Handekzeme betreffen zahlreiche Berufsgruppen. Die Kampagne „haut+job“ informiert in zwei Aktionswochen über Prävention und Früherkennung und stellt klar: Außenarbeiter haben Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Hautkrebsvorsorge.

Prävention

Berufsbedingte Hauterkrankungen zählen seit Jahren zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Insbesondere heller Hautkrebs durch chronische UV-Exposition im Freien sowie Handekzeme durch Feuchtarbeit betreffen eine Vielzahl von Berufsgruppen. Laut Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden im Jahr 2024 rund 7.800 Verdachtsanzeigen auf berufsbedingten Hautkrebs (BK 5103) gemeldet (2022: 6.700). Handekzeme (BK 5101) führten 2024 zu über 14.000 Verdachtsmeldungen.

Außenarbeitende – darunter Beschäftigte im Straßen-, Dach-, Garten- und Landschaftsbau, in Land- und Forstwirtschaft, Bäderbetrieben, Weinbau, Schifffahrt und Tourismus, aber auch Briefträger sowie Bedienstete im öffentlichen Dienst (z. B. Grünanlagen) – weisen ein erhöhtes Risiko für aktinische Hautschäden auf. Auch Berufsgruppen mit täglicher Feuchtarbeit wie Pflegekräfte, das Frisörhandwerk, Gastronomie oder Reinigungsdienste sind besonders gefährdet.

Verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge bei UV-Exposition

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten im Freien eine regelmäßige arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung zur Prävention UV-bedingter Hautveränderungen anzubieten. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.3 definiert hierfür klare Kriterien:

  • Tätigkeit im Zeitraum April bis September
    • zwischen 10 und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 bis 16 Uhr MESZ)
    • mindestens eine Stunde täglich
    • an mindestens 50 Arbeitstagen pro Jahr
  • Bei Arbeiten im Schatten ist eine Angebotsvorsorge ab einer Dauer von mindestens zwei Stunden pro Arbeitstag anzubieten.

Die Vorsorge kann alle drei Jahre in Anspruch genommen werden. Arbeitsmediziner führen Anamnese, Beratung und Untersuchung durch und ziehen bei unklaren Befunden dermatologische Expertise hinzu.

Kampagnenwoche November 2025: Aufklärung zu berufsbedingtem Hautkrebs

Vom 10. bis 16. November 2025 richtet die Kampagne „haut+job“ den Fokus auf hellen Hautkrebs im beruflichen Kontext. Hautärzte und Arbeitsmediziner sollen verstärkt auf die obligatorische Angebotsvorsorge aufmerksam machen und betroffene Beschäftigte frühzeitig erreichen.

Kampagnenwoche Januar 2026: Prävention und Frühintervention bei Handekzemen

Die zweite Aktionswoche vom 19. bis 25. Januar 2026 thematisiert Handekzeme als häufige berufliche Erkrankung. Ziel ist es, Präventionsmaßnahmen bekannter zu machen und die Meldewege für Verdachtsfälle zu stärken. Adressiert wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um wirksame Maßnahmen einzuleiten, bevor eine Berufskrankheit chronisch wird.

Unterstützendes Informationsmaterial für Praxen und Betriebe

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) stellt für beide Aktionswochen Kampagnenmaterialien bereit, darunter:

  • Poster und Patientenflyer
  • Kurzvideos zur Beratung und zum Meldeverfahren
  • Digitale Informationsangebote auf www.haut-und-job.de
  • Social-Media-Begleitkampagne

Die Materialien richten sich sowohl an Fachkreise als auch an potenziell betroffene Arbeitnehmer.

Einordnung und Ausblick

„haut+job“ ist Teil der gesamteuropäischen Initiative „Healthy Skin@Work“ unter dem Dach der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV). Ziel ist die systematische Verbesserung von Hautschutz, Früherkennung und Versorgung beruflich bedingter Hauterkrankungen. Der Schwerpunkt liegt auf Prävention und früher Diagnostik entlang bestehender Melde- und Vorsorgepfade.

Autor:
Stand:
06.11.2025
Quelle:

Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), Pressemitteilung, 04. November 2025.

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