Zuschläge für Dermatologen: Förderung in unterversorgten Regionen

Hautarztpraxen in unterversorgten Regionen in Brandenburg erhalten 2025 finanzielle Zuschläge für dermatologische Behandlungen. Ziel ist eine bessere Patientenversorgung und Fachkräfteförderung.

Geldspritze

Die Sicherstellung einer flächendeckenden dermatologischen Versorgung stellt insbesondere in unterversorgten Regionen eine erhebliche Herausforderung dar. Um diesem Problem entgegenzuwirken, haben die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und die Krankenkassen in der Vereinbarung zur Gesamtvergütung 2025 finanzielle Zuschläge für hautärztliche Praxen in bestimmten Gebieten beschlossen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Patientenversorgung zu verbessern und drohende Unterversorgung zu vermeiden, indem sie neue Niederlassungen oder Nachbesetzungen attraktiver gestaltet.

500.000 Euro befinden sich im Fördertopf

Der Förderbetrag beläuft sich auf insgesamt 500.000 Euro und kommt den Planungsbereichen zugute, in denen der Versorgungsgrad zum 30. Juni 2024 unter 100 % lag. In diesen Regionen wird im Jahr 2025 ein Zuschlag auf die dermatologischen Grundpauschalen (GOP 10210, 10211 und 10212 EBM) gewährt, dessen Höhe vom jeweiligen Versorgungsgrad abhängt. Konkret bedeutet dies, dass in Gebieten mit einem Versorgungsgrad zwischen 50 % und 100 %, wie in den Landkreisen Prignitz, Dahme-Spreewald und Havelland, ein Zuschlag von 4 Euro je Grundpauschale gezahlt wird; bei der Behandlung von Neupatienten erhöht sich dieser auf 7 Euro. In Regionen mit einem Versorgungsgrad unter 50 %, wie in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße, beträgt der Zuschlag 8 Euro je Grundpauschale und steigt bei Neupatienten auf 14 Euro.

Dermatologische Versorgung soll verbessert werden

Diese finanziellen Anreize sollen dazu beitragen, die Anzahl der Behandlungsfälle in unterversorgten Gebieten zu erhöhen und somit die dermatologische Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. Die Zuschläge werden innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung abgerechnet und sollen insbesondere die Attraktivität für Dermatologen erhöhen, sich in diesen Regionen niederzulassen oder bestehende Praxen weiterzuführen. Es ist jedoch zu beachten, dass die endgültigen Zuschläge je nach abgerechneten Häufigkeiten im Quartal angepasst werden können, um die Fördersumme vollständig auszuschöpfen.

Anreize zur besseren Versorgung unterversorgter Regionen

Für medizinisches Fachpersonal bieten diese Maßnahmen nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch die Möglichkeit, aktiv zur Verbesserung der Patientenversorgung in strukturschwachen Regionen beizutragen. Durch die gezielte Förderung wird ein Anreiz geschaffen, die eigene Expertise in Gebieten einzubringen, die bislang unterversorgt sind, und somit einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit zu leisten. Weitere Informationen und detaillierte Hinweise zur Förderung im Bereich Dermatologie finden sich in der Vereinbarung zur Gesamtvergütung 2025 der KVBB (1,2).

Autor:
Stand:
03.04.2025
Quelle:
  1. Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg: Zuschläge für Hautarztpraxen. 24.03.2025.
  2. Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg: Zuschläge für Hautarztpraxen. Hinweise zur Förderung in der Vereinbarung zur Gesamtvergütung 2025. KVintern Mitgliedermagazin 03.25.
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