Zum 1. April 2025 sind die neuen Sachkostenpauschalen für die Vakuumversiegelungstherapie (VAC [vacuum assisted closure-therapy]) in Kraft getreten.
Der Bewertungsausschuss hat die Erstattungssätze für die dabei verwendeten Verbrauchsmaterialien deutlich angehoben. Hintergrund sind die gestiegenen Marktpreise, die eine wirtschaftliche Durchführung der Therapie bisher zunehmend erschwerten.
VAC-Therapie in der vertragsärztlichen Versorgung
Die VAC-Therapie wird bei Patienten eingesetzt, deren Wundheilung unter konventioneller Behandlung nicht ausreichend voranschreitet.
Das Verfahren nutzt einen kontrollierten Unterdruck, um den sekundären Wundverschluss zu unterstützen. Über eine spezielle Folie wird ein Vakuum erzeugt, das Exsudat ableitet, die Durchblutung fördert und die Keimbelastung der Wunde reduziert.
Die ärztliche Leistung ist ab 2020 unter der Gebührenordnungsposition (GOP) 02314 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verankert. Sie umfasst die Durchführung der Vakuumversiegelungstherapie bei schwer heilenden Wunden. Zusätzlich werden die dafür notwendigen Sachkosten über zwei Kostenpauschalen - GOP 40901 für kleinere und GOP 40902 für größere Wundflächen - abgerechnet.
Anpassung an Marktpreisentwicklungen
Wie der Bewertungsausschuss in seiner 776. Sitzung beschlossen hat, werden die beiden Sachkostenpauschalen für die VAC-Therapie zum 1. April 2025 deutlich angehoben. Hintergrund sind erhebliche Preissteigerungen bei Verbrauchsmaterialien wie Folien, Wundfüllmaterialien und technischen Komponenten der Vakuumpumpensysteme, die bei der Therapie zum Einsatz kommen.
Folgende Anpassungen sind ab dem 1. April 2025 in Kraft getreten:
- GOP 40901 (Wundflächen bis 20 cm²): Erhöhung der Kostenpauschale von 65,49 Euro auf 91,14 Euro.
- GOP 40902 (Wundflächen größer als 20 cm²): Erhöhung der Kostenpauschale von 71,39 Euro auf 94,27 Euro.
Wirtschaftlichkeit in der Praxis
Für ambulant tätige Ärzte, die VAC-Therapien anbieten, verbessert die Neuregelung die Wirtschaftlichkeit deutlich. Die Sachkostenpauschalen decken einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten. Ohne Anpassung hätten die Praxen zunehmend mit einer Unterdeckung rechnen müssen - mit potenziell negativen Folgen für die Versorgung von Patienten mit chronischen oder sekundär heilenden Wunden.
Vor dem Hintergrund der politisch gewollten Ambulantisierung ist die Maßnahme auch als gesundheitsökonomisches Signal zu verstehen.
Stärkung der ambulanten Wundversorgung
Die Erhöhung der Sachkostenpauschalen für die VAC-Therapie schafft neue Planungssicherheit in der ambulanten Wundversorgung. Sie stärkt die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und trägt dazu bei, dass Patienten mit schlecht heilenden Wunden weiterhin leitliniengerecht und mit modernen Verfahren versorgt werden können.








