CardLink: Umstrittene Spezifikationen beschlossen

Mit dem CardLink-Verfahren sollen E-Rezepte über Smartphone-Apps von Drittanbietern an Apotheken weitergeleitet werden. Vertreter der Apotheker und Zahnärzte warnen vor unsicheren Apps. Das Bundesministerium für Gesundheit setzte die Spezifikationen durch.

E-Rezept App

In der Gesellschafterversammlung der gematik setzte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die vorgeschlagenen Spezifikationen für den eHealth-Card-Link im Alleingang mit seiner Stimmenmehrheit durch. Das Vorgehen sowie die beschlossenen technischen Vorgaben sorgen für Kritik.

Basierend auf den nun vorliegenden Spezifikationen für den eHealth-CardLink können Anbieter für ihre Software-Lösungen eine Zulassung beantragen. Weiterhin wird eine App benötigt, damit sich das Handy mit dem eHealth-CardLink verbinden kann. Die App ist jedoch nicht durch die nun beschlossenen Spezifikationen definiert und muss nicht zugelassen werden.

CardLink als Übergangslösung

Ziel des Card-Link-Verfahrens ist es, dass Patienten zukünftig E-Rezepte via Smartphone-App von Drittanbietern bei ihrer Apotheke oder Versandapotheke einlösen können. Der eHealth-CardLink ist dafür als Übergangstechnologie geplant. Später sollen Patienten dafür in erster Linie auf die GesundheitsID zurückgreifen.

Stellungnahme ABDA

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände befürchtet, dass beim „CardLink-Verfahren“ die Patientensicherheit gefährdet ist. Eine entsprechende Warnung sprach die ABDA in einer Pressemitteilung aus. Das BMG habe trotz der Vorbehalte der anderen Gesellschafter der gematik mit seiner 51-Prozent-Mehrheit die Spezifikationen für das Verfahren durchgesetzt. Sowohl die Vertreter der Leistungserbringer als auch die der Kostenträger hatten dagegen gestimmt. Die ABDA sprach von einem Novum.

Apps müssen sicher sein

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sagte: „Das ‚CardLink-Verfahren‘ bringt für die Patientinnen und Patienten erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich, wird das erst kürzlich ausgerollte E-Rezept-System angreifbarer machen und verbessert die Arzneimittelversorgung an keiner Stelle!“ Die sichere Arzneimittelversorgung dürfe nicht über unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden. „Dass das BMG in seinem selbst herbeigeführten Beschluss nun auch noch die Verantwortung für den neuen E-Rezept-Einlöseweg auf die Apotheken abwälzt, ist absolut inakzeptabel“, sagte Overwiening.

Wenn das BMG einen vierten Einlöseweg für E-Rezepte wünsche, dann müsse dieser genauso sicher sein wie das Verfahren mit eGK, der Ausdruck des E-Rezeptes oder die bereits verfügbaren sicheren Apps der gematik und der Krankenkassen. Der Patient könne nicht zwischen sicheren und unsicheren Apps unterscheiden. „Dass das Ministerium nun in einer bemerkenswerten Abstimmung erstmals seine 51-Prozent-Mehrheit nutzt, um den Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne nachzukommen, schockiert uns“, so die ABDA-Präsidentin.

Kritik auch von Ärzten

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßte zwar grundsätzlich den neuen volldigitalen Weg zur Einlösung von E-Rezepten. Sie stimmte allerdings aus Sicherheitsbedenken ebenfalls gegen den Beschluss.

Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV sagte: „Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding.“ Das Vorgehen des BMG kritisierte auch Pochhammer: „Das zeigt, dass das Interesse des BMG an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung weiter schwindet.“

Autor:
Stand:
22.03.2024
Quelle:
  1. gematik GmbH, Pressemitteilung: Gesellschafterversammlung beschließt Spezifikationen für eHealth-CardLink, 14.03.2024
  2. ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., Pressemitteilung: E-Rezept: ABDA warnt vor gefährlichen Entwicklungen, 14.03.2024
  3. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Pressemitteilung: Neuer Einlöseweg für das E-Rezept in der Kritik, 15.03.2024
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