E-Rezepte für Privatversicherte in allen Apotheken einlösbar

Privatversicherte können ab sofort ihre elektronischen Verordnungen flächendeckend in allen Apotheken einlösen. Zwar ist die Ausstellung von E-Rezepten derzeit noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt, das wird sich jedoch voraussichtlich in den kommenden Monaten ändern.

elektronisches Privatrezept

Seit dem 1. Januar 2024 ist es in Deutschland für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich, elektronische Verordnungen (E-Rezepte) bundesweit einzulösen. Seit Kurzem besteht diese Möglichkeit flächendeckend in allen Apotheken auch für Privatversicherte. Das gaben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) in einer Pressemeldung bekannt.

Technische Umsetzung und Voraussetzungen

Seit Herbst 2022 können Apotheken E-Rezepte einlösen, und seit Anfang 2024 ersetzen diese in den meisten Fällen die traditionellen rosa Papierrezepte. Am 20. September 2023 wurde auch das erste Privatrezept elektronisch verordnet. Die notwendigen technischen Maßnahmen zur flächendeckenden Umsetzung, wie z. B. die Anpassung der Apothekenverwaltungssysteme zur Einlösung privater E-Rezepte, wurden parallel zur Hochlaufphase des E-Rezepts eingeleitet. 

Wie funktioniert das E-Rezept für Privatversicherte?

Ärzte können ein Privatrezept elektronisch erstellen und digital signieren, wenn sie das entsprechende Update ihres Praxisverwaltungssystems haben. Um ein E-Rezept auszustellen, wird die Krankenversicherungsnummer (KVNR) des Patienten benötigt, eine eindeutige Identifikationsnummer, die von der privaten Krankenversicherung vergeben wird. Die KVNR wird einmalig an die jeweilige Praxis übermittelt. Die privaten Krankenversicherungen bieten für diesen Online-Checkin i. d. R. eine App an.

Da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, erfolgt die Übermittlung des E-Rezepts an die Apotheke entweder über eine E-Rezept-App oder durch Vorlage des ausgedruckten Rezeptcodes aus der Arztpraxis vor Ort.

Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikaments erhalten Privatversicherte in der Apotheke einen Kostenbeleg, der für die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung eingereicht werden kann. Dieser Beleg kann entweder als Papierausdruck oder digital in der E-Rezept-App zur Verfügung gestellt werden.

Aktueller Stand und Ausblick

Derzeit ist die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt. ADAS-Vorsitzender Gerhard Haas betont jedoch, dass erwartet wird, dass in den kommenden Monaten alle weiteren privaten Kostenträger das E-Rezept ihren Versicherten anbieten werden.

Autor:
Stand:
26.07.2024
Quelle:
  1. ABDA, Gemeinsame Pressemitteilung von DAV und ADAS: Apotheken lösen ab sofort auch E-Rezepte von Privatversicherten ein, 22.07.2024
  2. PKV, Leistungserbringer ermöglichen mit dem E-Rezept mehr Komfort für Privatversicherte, abgerufen am 26.07.2024 
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