Die Einführung der Komfortsignatur ist ein vielversprechender Schritt in Richtung digitaler Praxen. Eine kürzlich durchgeführte Online-Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt jedoch, dass trotz der breiten Verfügbarkeit, noch Optimierungen in der Implementierung und Verwendung erforderlich sind.
Akzeptanz und Anwendung der Komfortsignatur
Laut der Umfrage, an der über 2.000 Ärzte teilnahmen, sind fast 80% der Praxen bereits in der Lage, die Komfortsignatur zu nutzen. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass 36% der Befragten, die Zugang zur Komfortsignatur haben, sie regelmäßig nutzen. Die Komfortsignatur ermöglicht es Ärzten, bis zu 250 E-Rezepte und andere Dokumente pro Tag zu signieren, ohne die PIN ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) ständig neu eingeben zu müssen.
Zeitersparnis versus Zeitaufwand
Obwohl die Komfortsignatur Vorteile wie den schnellen Zugang zu digitalen Unterschriften bietet, haben die Umfrageergebnisse auch Bedenken in Bezug auf den Zeitaufwand für das Signieren von Dokumenten aufgedeckt. Rund ein Drittel der Befragten berichtete, dass sie mehr als 25 Sekunden benötigen, um die Komfortsignatur und die Einzelsignatur durchzuführen. Fast die Hälfte der Befragten erlebte ähnliche Wartezeiten bei der Stapelsignatur, mit der Ärzte mehrere Dokumente gleichzeitig unterschreiben können.
Appell zur Prozessoptimierung
Angesichts der großen Anzahl von Rezepten, die täglich ausgestellt werden – laut KBV etwa 1,5 Millionen – können zusätzliche 10 Sekunden pro Verordnungsprozess zu einem erheblichen Zeitaufwand in der Patientenversorgung führen. Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, betont die Notwendigkeit, die Prozesse schnellstmöglich zu optimieren, um die Effizienz im Praxisalltag zu verbessern.
eHBA: Unverzichtbar für die digitale Signatur
Unabhängig vom gewählten Signierverfahren benötigen Ärzte ihren eHBA zum Unterschreiben von E-Rezepten. Die SMC-B-Karte kann dafür nicht verwendet werden. Im Hinblick auf die geplante verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024 rät die KBV allen Ärzten, die noch keinen eHBA haben, diesen bei ihrer Landesärztekammer zu beantragen und zu aktivieren.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Anwendung und Akzeptanz der digitalen Signaturverfahren weiterentwickeln werden. Die kontinuierliche Evaluierung und Optimierung der Prozesse wird von entscheidender Bedeutung sein, um den Praxisalltag effizienter zu gestalten und gleichzeitig einen hohen Standard in der Patientenversorgung zu gewährleisten.










