Inverkehrbringung Metalcaptase (Penicillamin) mit abweichender Freisetzung

Das BfArM informiert darüber, dass bestimmte Chargen des Arzneimittels Metalcaptase (Penicillamin) trotz von der Spezifikation abweichender Freisetzung in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Ausnahmegenehmigung ist bis Ende Juni befristet.

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Autor:
Stand:
29.06.2023
Quelle:
  1. BfArM, Gestattung gem. § 4 Abs. 5 MedBVSV – Metalcaptase 300 mg, 13. April 2023
  2. BfArM, Verlängerung der Gestattung gemäß § 4 Abs. 5 MedBVSV zum Inverkehrbringen von Ware des Arzneimittels Metalcaptase, 19.06.2023
  3. Heyl Chem.-pharm. Fabrik GmbH & Co. KG., E-Mail-Korrespondenz vom 15. Mai 2023
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